Heizung = Wasserkosten oder Strom?
Hallo,
Ich wollte fragen ob Heizkosten zu Wasser oder Stromkosten gehört ?
Bei mir ist nämlich so das ich für Wasser nicht bezahlen muss ( Wasser-Flatrate)
Allerdings muss ich Stromkosten bezahlen.
7 Antworten
Du bekommst wohl ALG - 2 Leistungen oder hast du keinen separaten Wasserzähler und zahlt deinen Verbrauch als Pauschale mit deinen Mietkosten ?
Dann musst du nur deine Abschläge für den normalen Haushaltsstrom aus deinem Regelsatz zahlen und bekommst die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) vom Jobcenter gezahlt.
In dieser KDU - ist die Kaltmiete / Betriebskosten / Neben und die Heizkosten enthalten und in den Neben / Betriebskosten auch eine Vorauszahlung für das Wasser usw.
Weder noch die Heizug gehört zu den betriebskosten und der strom wird wie das flurlicht behandelt.Wasserkosten sind für eine heizung nicht so hoch da das wasser nicht aus der anlage dauernt verschwindet sondern nur manchmal nachgefüllt werden muß aber das muß nicht oft sein. du wirst deine heizkosten entweder nach quadatmeter oder nach verbrauch bezahlen.Wen an dem heizkörper ein röhrchen oder eine digitale anzeige ist wird nach verbrauch bezahlt. Heizungswasser gehört nicht zu den nebenkosten den das gehört auch zu den betriebskosten nur dein wasserverbrauch gehört zu den nebenkosten.
weder noch! Die Abrechnung nur nach Quadratmeter ist ebensowenig erlaubt wie ausschließlich nach Verbrauch!
wenn du mit Strom heizt, sind es Stromkosten ansonsten nicht! Heizkosten gehören auch nicht zu den Wasserkosten. Wenn du eine Pauschalmiete hast in dem sämtliche Kosten enthalten sind, muß du auch keine Heizung bezahlen (ausser bei Stromheizung)
Ja genau , ich zahle immer mein Miete ( was immer gleich kostet ) + Stromkosten
du weißt ja gar nicht wie sie wohnt
Kommt auf die Art der Heizung an und ist auch in jeder Wohnung unterschiedlich.
Meist zählt Wasser zu den Nebenkosten und Heizung/Strom wird gemeinsam extern über einen Anbieter abgerechnet.
Heizkosten dürfen nicht pauschal abgerechnet werden. Es gilt die Heizkostenverordnung.
Das stimmt so nicht bzw. wäre in den meisten Fällen gesetzeswiedrig.
Die Heizkostenverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten. Dieser Verpflichtung kann man sich nicht durch Vertrag entziehen, d. h. sie ist unabdingbar. Eine Ausnahme gibt es nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird.