Eigentumswohnung Heiz/Wasserkosten Festbetrag?

4 Antworten

Mit Festbetrag ist wohl gemeint, dass die Beträge aus der separaten Abrechnung eines Abrechnungsdienstleisters übernommen wurden. Dort wurden anhand der Verbräuche die Kosten ermittelt, die auf die einzelnen Wohnungen umzulegen sind. Hier wurde also vermutlich mit Erfassungsgeräten der Verbrauch ermittelt und dann z. B. bei den Heizkosten 30 - 50 % nach Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch umgelegt.

Ob Du am Ende was rausbekommst, weil Du wenig heizt oder wenig Wasser verbrauchst, kann niemand beantworten. Du heizt sehr wenig, aber in der Zwischenzeit steigen die Energiepreise oder, wie es hier gerade war, werden die Wasserpreise mal eben um 50 % erhöht.

MEA heißt übrigens Miteigentumsanteile.

Die Abrechnung der vergangenen 2 Abrechnungsjahre sagt Dir, wieviel pro Monat die Belastung durch das Hausgeld ausmacht und diesen Betrag addierst Du im Grunde zur monatlichen Belastung durch die Finanzierung. Wenn das für Dich erträglich ist, dann kauf die Wohnung. Insbesondere dann, wenn Du nicht bei der kleinsten Steigerung oder einer Sonderumlage umfällst. Wenn das aber jetzt schon ein Kriterium dafür ist, ob Du Dir die Wohnung überhaupt leisten kannst, dann lass es.

.... in einem Mehrfamilienhaus kann eine einzelne Wohnung nicht gekauft werden.

Bei einer ETW innerhalb einer WEG wird es Erfassungsgeräte geben und die Kosten und Lasten sind dann fest, was sonst soll es da zu verteilen geben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lässt mich vermuten, das Du nur einen Teil der Betriebskostenberechnung in Händen hältst. Nämlich die Ergebnisliste.

Die Heizkostenabrechnung und die Wasserkostenverteilung wurden "möglicherweise" von einem separaten Abrechnungsdienstleister erstellt.

In dieser Abrechnung siehst Du dann die Kosten, Aufschlüsselung und Verteilung auf die jeweilige Wohneinheit.

Auf dem "Summenblatt" in Deinen Händen steht dann nur noch "Festbetrag" ohne weitere Differenzierung. Eigentlich sollte dort aber ein Hinweis auf die separate Berechnung stehen.

Angenommen ich habe einen sehr geringen Heiz und Wasserverbrauch, dann müsste sich dies doch am Ende des Jahres durch eine Rückzahlung bemerkbar machen oder?

Im Prinzip ja.

Es sei denn - da wohnen nur Sparfüchse. Dann bleibt es vielleicht gleich oder etwas mehr.

Woher ich das weiß:Hobby

Ich würde da empfehlen als Eigentümer oder bei einer Eigentümer Versammlung Wärmemengen Zähler an zu sprechen den die sind eindeutig besser bei der Heizungsberechnung als die Zähler am Heizkörper selber bzw. Bei sich selber einbauen .Damit würde ein Punkt schon mal weg fallen was Ihnen zum denken gibt