Muss ich Wasser und Abwasser selbst bezahlen, oder ist das mit den Betriebskosten abgegolten (siehe Sonstige Vereinbarungen)?

5 Antworten

Das mußt Du den Vermieter fragen.

Das Mieter selbst einen Vertrag beim Wasserversorger abschließen müssen wäre schon sehr ungewöhnlich.

Außer sie haben ein komplettes Haus gemietet.

Übrigens muß Dir der Vermieter bei Einzug/Mietbeginn eine Wohnungsgeberbescheinigung für das Einwohnermeldeamt ausstellen.

Nein das ist eine allgemein formulierte Klausel in dem vorgedruckten Mietvertrag. Diese bedeudet nur, daß Du Dich beim Ein- und Auszug bei den Lieferanten an- und abmeldest, bei denen Du direkt Energie und Wasser beziehst. Wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, dann erfolgt die Wasser- und Abwasserversorgung über den Eigentümer und der stellt den Mietern die Kosten in Rechnung. Wohnst Du in einem Einfamilienhaus, dann mußt Du Dich auch beim Wasserversorger anmelden, da er Dir die Rechnung direkt präsentiert.

Hier bei uns kenne ich Wasserlieferanten, die berechnen die Grundgebühr nach Anzahl der Nutzer und vielleicht möchte der Vermieter, daß diese sich dort eben an- und abmelden. Vielleicht ist er ja schon einmal reingefallen und möchte nur sicher sein. Rufe doch einfach an und frage nach, oder?

Wasser und Abwasser gehört zu den Mietnebenkosten. Selbst anmelden musst du das höchstens, wenn du ein ganzes Haus gemietet hast.

Wenn du nirgends eine separate Wasseruhr hast, ist das offensichtlich ein Standardtext und du musst dich nur um deinen verbrauchten Strom kümmern.