Heizkostenverteiler vermutlich defekt, wie abrechnen?

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Zunächst solltest Du durch einen Fachmann überprüfen lassen, ob die Zähler tatsächlich defekt sind und/oder eine Manipulation ausgeschlossen werden kann. Auch anhand des Öl- oder Gasverbrauchs kann nachvollzogen werden, ob die Zähler funktioniert haben.

Grundsätzlich kann eine Schätzung der Heizungskosten bei defekten Zählern vorgenommen werden. Auch hier gibt die Heizkostenverordnung die Richtung vor.

http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/nebenkostenabrechnung/schaetzung-der-nebenkosten.html

Danke.

Fachmann ist schon informiert. Der kommt gleich im neuen Jahr.

An Manipulation will ich erst mal nicht denken. Obwohl das irgendwie doch im Hinterkopf ist.

Der Gasverbrauch entspricht in etwa dem des Vorjahres.

Bei unseren Mietern war mal der Zähler vom Warmwasser defekt - wurde erst bei der Ablesung bemerkt. Der Verbrauch wurde von der Abrechnungsfirma anhand der Vorjahresverbrauchsdaten geschätzt.

Wir haben die Ablesegeräte alle gemietet und die Abrechnungsfirma wartet diese regelmäßig. Auch wird die Ablesung immer von dieser Firma selbst gemacht.

In Deinem Fall ist es offensichtlich, dass hier was nicht stimmt. Wenn nun vom Fachmann die Geräte überprüft werden, wissen es somit die Mieter auch, dass was nicht stimmt.

Die Abrechnungsfirma kann doch anhand der letzten Abrechnungsdaten den Verbrauch schätzen. Blöd ist es allemal, da sich die Mieter in der Regel immer unkorrekt behandelt fühlen (außer es hat Manipulationen gegeben).

Ich bin Ableser und eigentlich solltest Du als Vermieter dies nicht tun weil das böses Blut gibt und vor dem Kadi landen kann!

Was nicht tun? Selbst ablesen oder den Verbrauch schätzen?

Das der mit nur 302 Einheiten binnen 12 Monate nicht stimmen kann ist ja wohl offensichtlich.

Die Mieter sind doch erst im Oktober 2014 eingezogen. Eine Schätzung nur auf Basis von 2,5 Monaten ist schlecht begründbar. Am sinnvollsten wäre es sicher hier komplett anhand von Quadratmetern die Heizkosten umzulegen und zwar für das gesamte Haus .

Idee, ausnahmsweise nur nach der Wohnfläche umzulegen, gut. Aber gemäß Heizkostenverordnung unzulässig.

Zudem würde die, wenn auch nicht viel, höher ausfallen als nach Schätzung auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs.

Ich habe alle möglichen Varianten schon "durch gespielt".

Will ja keinen Mieter benachteiligen, aber auch keinen bevorteilen.

Ich warte erst mal ab was die Fachfirma angibt.

@anitari

Eine Schaetzung waere nur moeglich, wenn der Anteil der geschaetzten Nutzer unter 25% ist. Wie soll das gehen bei 2 Wohnungen? Eine Umlage dann nach Wohnflaeche oder aehnlichen Verteilmassstab ist sogar ausdrücklich vorgesehen und durch die Hkv gedeckt.