Die Heizkostenablesung meiner ehemaligen Wohnung weist laut ehemaligem Vermieter Differenzen zum Übergabeprotokoll auf?
Guten Tag,
ich haben Mitte November meine Wohnung mithilfe eines Übergabeprotokolls (Strom, Wasser, Zählerstände der Heizung abgelesen und aufgeschrieben) und Schlüsseln übergeben. Der Mietvertrag lief bis Ende Dezember (31.12.). Nun schrieb mir mein ehemaliger Vermieter heute, dass die Zählerstände bei der Übergabe an die neuen Mieter am 08. Januar, nicht denen in unserem Protokoll entsprächen, ich dies der Hausverwaltung bestätigen soll und die Differenz nachbezahlen muss (Und er daher die Kaution vorerst einbehält).
Da er seine Behauptung mit einer grotesken Exeltabelle (statt mit Dokumenten einer Ablesefirma) beweist, auf der bei vier Zählerständen stand, dass ich etwas falsch notiert hätte, weiß ich nicht so recht, wie ich damit umgehen soll. Er und seine Frau haben das Übergabeprotokoll unterschrieben. Ich hatte auch einen Zeugen der unterschrieben hat.
Was sollte ich tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort
6 Antworten
Ihr habt Mitte November übergeben und der neue Mieter am 8. Januar übernommen. Dazwischen sind 7 Wochen, in denen bestimmt auch geheizt wurde, damit keine Leitungen einfrieren und die Bude nicht zu schimmeln anfängt. Somit können die Stände auch nicht überein stimmen.
Die Unterschriften auf Deinem Übergabeprotokoll beweisen doch, dass die richtigen Stände abgeschrieben wurden. Wer sagt Dir denn, dass die vom 8. Januar richtig abgeschrieben wurden?
Gibt es eine Abrechnungsfirma und handelt es sich um elektronische Geräte an den Heizkörpern? Diese speichern zumindest bei Techem je Monat zwei Werte Monatsmitte und Monatsende. Dementsprechend währen die Stände auch nachträglich noch überprüfbar.
Für dich und die Berechnung deiner Kosten sind die Zählerstände zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe heranzuziehen und nicht die zum Zeitpunkt des Einzuges eines neuen Mieters. Es sind ja fast zwei Monate verstrichen. Verbräuche in dieser Zeit dürfen dir deshalb nicht zugerechnet werden.
Es gilt das Protokoll mit den dort aufgeschrieben Werten.
Wer soll Dir ohne Vorlage aller Daten hier Auskunft geben können? Nimm alle Deine Unterlagen und geh zu einem Mieterschutzverein o.ä...und lass es prüfen!
Da haben eurer Vermieter Recht: Natürlich stimmen die Mitte November abgesenen Zählerstände nicht mit denen an eurem Mietende 31.12. überein.
Der NM zahlt erst ab den zum 08.01., die Woche dazwischen fällt den VM zu.
Bis Ende Dezember zahlt ihr natürlich euren weiteren Verbrauch, ob ihr die Wohnung beheizt, aber nicht benutzt habt oder nicht.
G imager761
... und wieso wundert mich das jetzt nicht? Zwischen diesen Ablesungen liegen doch Wochen und der Zeitraum bis 31.12. muß doch auch von Euch bezahlt werden, so lese ich die Spielregeln. Wasser und Abwasser sollte gleich sein, aber Wärme darf/muß doch höher ausfallen.
Jeder Wärmeßdienst kann hier rechnerisch und einfach verteilen.