Unrealistisch hohe Heizkostennachzahlung?

3 Antworten

Der Mieter muss gar nicht nachweisen, dass die Abrechnung falsch ist, sondern es ist umgekehrt, der Vermieter muss im Streitfall nachweisen, dass die Abrechnung richtig ist.

Wenn der Mieter also die Abrechnung beanstandet, weil er Zweifel am Verbrauchswert des einen Heizkörpers hat, dann muss der Vermieter dies entsprechend belegen, wenn er die Nachzahlung bekommen möchte.

Ferner steht dem Vermieter die Nachzahlung auch nur dann zu, wenn er dem Mieter die Möglichkeit der Belegeinsicht gegeben hat. Diese scheint der Vermieter zu verweigern. Also hat der Mieter ein Zurückhaltungsrecht.

Wenn der Vermieter die Nachzahlung mit der Kaution aufrechnen will, darf er das nur mit unstreitigen und belegbaren Beträgen. Das bedeutet, falls der Vermieter die Nachzahlung ohne Klärung einfach von der Kaution abzieht, hat der Mieter später gute Chancen, das Geld notfalls vor Gericht zu erstreiten.

Doch soweit ist es ja noch nicht. Zunächst sollte versucht werden, die Sache gütlich zu regeln. Es ist für den Vermieter ja keine große Sache, die Überprüfung des Heizkostenverteilers dem Messdienst in Auftrag zu geben. Vielleicht kann man ihn überzeugen, an der Aufklärung mitzuwirken.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Unterlagen beim Vermieter einzusehen. Ein Recht diese "einzufordern", bzw. schicken zu lassen, haben Sie nicht.

Die Einheiten, die die Messgeräte am Heizkörper anzeigen, sind nicht alle die Verbrauchseinheiten des Mieters. Bei elektronischen Messgeräten werden immer 3 Werte angezeigt, der des Vorjahres, ein Kontrollwert und der aktuelle Verbrauchswert. Für Mieter als Laien ist das nicht einfach zu unterscheiden und daher ist die Mietermeinung nicht immer die richtige, was den Verbrauchswert betrifft.

Wenn die Nachzahlung rechtens ist, kann der Vermieter selbstverständlich auf die Nachzahlung bestehen.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie hoch der Heizöl- oder Gaspreis während der Zeit des Abrechnungszeitraumes war.

Du hast soviel geschrieben, dass man kaum die Möglichkeit hat, bei allem durch zu steigen, aber kurz zusammengefasst: Du bist der Meinung, dass Deine Abrechnung nicht stimmen kann, weil ein Gerät überhöhte Werte aufgezeichnet hat, also Deiner Meinung nach defekt sein soll.

Dafür gibt es in der Heizkostenverordnung eine Regelung und ich will Dich auf folgenden Link verweisen.

http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php

Lies Dir diesen mal durch und dann gehe zu einem Rechtsanwalt, der alles weitere mit Dir bespricht und unternimmt. Denn ohne wirst Du hier nicht weit kommen. Beweise müssen so frühzeitig wie möglich gesichert werden.

Bei der Heizkostenabrechnung müsste doch auch die Abrechnung der Abrechnungsfirma (ISTA, Techem etc.) dabei sein. Damit weißt Du, wer für die Geräte zuständig ist und dort könntest Du auch die Fehlfunktion reklamieren. Lass Dir aber von einem Rechtsanwalt helfen.