ISTA Heizkostenabrechnung Zählerstand Alt = Zählerstand Neu aus dem Vorjahr?

6 Antworten

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wie ist denn das abrechnungsjahr - von 1.05. - 30.04.?? Die Gradtageszahlen braucht man für die Grundkosten. Welchen Zählerverbrauch wurd dir denn berechnet. 700?

Müssten diese Werte nicht gleich sein??

Die Werte können nicht gleich sein.

Bei elektronischen stellen sich die werte zum Anfang des Abrechnungszeitraums immer auf 0. Demnach hat dein Vormieter von 0 - 500 verbraucht und du 700. Du siehst selbst, dass du in 4 Moanten einiges mher verbraucht hast als der Vormieter in 8 Monaten.

Dann hast du es gerne wärmer als der Vormieter. Jeder jeck is anders.

lhospital 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 09:06

Genau, das Abrechnungsjahr ist 1.05 - 30.04.

Ob diese sich nun wirklich auf Null stellen, werde ich beobachten. Bei den Vorjahresrechnungen konnte ich den "Reset" nur einmal feststellen, ab 2010/2011 wurde fortlaufend gezählt.

Es bleibt abzuwarten, was in der Rechnung des Vormieters steht, die laut Hausverwaltung schon lange da sein müsste, aber immernoch auf sich warten lässt.

In diesem Jahr musste man lange heizen, der Winter davor war relativ kurz und warm. Evtl. hat der Vormieter auch extrem wenig geheizt.

lhospital 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 10:54

Okay, danke. Das stimmt wohl, aber für eine Einzimmerwohnung mit 25 qm und nichtmal Warmwasser (über Boiler) ist eine Rechnung von über (wenn man weiter rechnet) 600 Euro schon ein wenig viel oder?

Padri  15.08.2012, 15:16
@lhospital

Sie schreiben in Ihrer Fragestellung von einem Betrag von EU 430,-. Nun 600,-. Was stimmt denn nun? Zahlen Sie vielleicht zu wenig an Vorauszahlungen? Diese sollten Sie erhöhen.

lhospital 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 08:53
@Padri

"Wenn man weiterrechnet" ... oder auch interpoliert! (extra dazu geschrieben) Offensichtlich sind die Vorrauszahlungen zu niedrig, obwohl sie schon um 30% gestiegen sind im Gegensatz zu meinem Vormieter.

Hallo. Sie schreiben, dass Ihre Abrechnung nach der Gradheitstabelle errechnet wurde. Dies dürfte nur bedingt stimmen. Ich gehe davon aus, dass die 530 Gradtage bei Ihnen nur auf die Grundanteile angewandt wurden. D.h. die Quadratmeterfläche, die zwischen 30% und 50% zur Abrechnung herangezogen wird. Dies muss auch so erfolgen und kann nicht anders abgerechnet werden. Diesist auch gesetzlich so festgelegt. Die Frage wäre also, wieviel sie von den 430 € also für die Grundanteile zahlen und wieviel sie für den tatsächlich angefallenen Verbrauch bezahlen.

Da sie schreiben, dass es sich um Funkgeräte handelt, setzen sich diese in Ihrem Fall immer in der Nacht vom 30.04 auf den 01.05 eines Jahres wieder auf den Wert 0. Wenn also in Ihrer Abrechnung die ja dann erst am dem 01.01.2012 läuft ein Wert von 500 steht, ist das der Verbrauch der vom 01.05.11 - 31.12.2011 angefallen ist. Sie müssen dann den Verbrauch von 500 - ?? Einheiten bezahlen. Die Errechnung müsste auch auf der Abrechnung ersichtlich sein. Ansonsten müsste man sich die Abrechnung mal genau ansehen und alle Kosten und Auffälligkeiten überprüfen. Ohne die Abrechnung kann man da nur wenig sagen. Ansonsten senden Sie mir einfach eine Nachricht.

Viele Grüße Bode

mit dieser frage solltest du dich an deinen vermieter wenden

lhospital 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 08:55

Das war auch der erste Schritt. Hausverwaltung sagt sie sei nicht zuständig, alles stimme (ohne nachzusehen) und auf Nachfrage der aufgeschriebenen Zählerstände beim Wohnungswechsel im Protokoll hat man mir gesagt, dass diese niemals ausgeschrieben wurden....

mitgedacht  16.08.2012, 09:30
@lhospital

das ist falsch ista ist nicht dein vertragspartner, sondern dein vermieter berechtigten zweifeln muss sie nachgehen.

auch eine einsichtnahme in die abrechnungsunterlagen kann nicht schaden

Mit Kosten von Vormietern darf man sich nicht vergleichen, denn diese können ein ganz anderes Heizverhalten haben. Weiter ist die Witterung nie gleich. Weiter wissen Sie doch garnicht wie viel der Vormieter vorausgezahlt hat, was dann vom Endbetrag abgezogen wird. Das alles muss man bedenken, bevor man das Ganze moniert. Weiter ist der Abrechnungszeitraum bei Ihnen nicht das Kalenderjahr, denn sonst würden Sie die Abrechnung erst im nächsten Jahr bekommen. Dadurch sind die sehr kalten Monate Januar und Februar dabei, die hoch zu Buche schlagen. Haben Sie bereits vergessen, dass wir im Februar eine extreme Kälte hatten? Weiter war das Frühjahr durchweg kühl und regnerisch, so dass man leicht heizen musste. Allein die Monate Juni/Juli als Sommermonate können das nicht ausgleichen. Es ist also nichts an Ihrer Heizkostenabrechnung falsch oder zu hoch. Auch die Zählerstände müssen logischerweise nicht gleich sein. Diese ändern sich doch ständig. Alles in allem liegt der Fehler bei Ihnen, da Sie so vieles nicht bedenken oder verstehen.

lhospital 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 09:02

Wie wäre es nachzufragen, bevor man sinnfrei draufoshämmert?

  • Ich habe alle alten Rechnungen von 2008 - 2011 hier liegen
  • Ich weiß sehr wohl was mein Vormieter gezahlt hat an Vorrausleistungen und Rechnungen
  • In diesen Rechnungen sind Zählerstände Neu = Zählerstände Alt in der folgenden Rechnung
  • Ja es war recht kühl und auch viel Schnee
  • Es wurden insgesamt in dem Abrechnungszeitraum weniger Öl verbraucht als die Jahre davor
  • Aber der Kaminfeger kostet nun 300% mehr als vor einem Jahr
Padri  16.08.2012, 10:19
@lhospital

Mal ganz allgemein: Die Abrechnungen Ihres Vormieters gehen Sie überhaupt nichts an. Der Schornsteinfeger ist hier auch doppelt so teuer geworden + üblicher Preissteigerung, da die Immissionsmessung nur noch alle 2 Jahre stattfindet in manchen Bezirken. Dafür ist die Rechnung dann in der laufenden Periode günstiger. Sinnfrei drauflos hämmert hier niemand, denn nur Ihr Vermieter kann Ihnen Fragen zu Ihrer Abrechnung beantworten. Hier können alle nur mutmaßen.