ISTA Heizkostenabrechnung Zählerstand Alt = Zählerstand Neu aus dem Vorjahr?

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wie ist denn das abrechnungsjahr - von 1.05. - 30.04.?? Die Gradtageszahlen braucht man für die Grundkosten. Welchen Zählerverbrauch wurd dir denn berechnet. 700?

Müssten diese Werte nicht gleich sein??

Die Werte können nicht gleich sein.

Bei elektronischen stellen sich die werte zum Anfang des Abrechnungszeitraums immer auf 0. Demnach hat dein Vormieter von 0 - 500 verbraucht und du 700. Du siehst selbst, dass du in 4 Moanten einiges mher verbraucht hast als der Vormieter in 8 Monaten.

Dann hast du es gerne wärmer als der Vormieter. Jeder jeck is anders.

In diesem Jahr musste man lange heizen, der Winter davor war relativ kurz und warm. Evtl. hat der Vormieter auch extrem wenig geheizt.

Hallo. Sie schreiben, dass Ihre Abrechnung nach der Gradheitstabelle errechnet wurde. Dies dürfte nur bedingt stimmen. Ich gehe davon aus, dass die 530 Gradtage bei Ihnen nur auf die Grundanteile angewandt wurden. D.h. die Quadratmeterfläche, die zwischen 30% und 50% zur Abrechnung herangezogen wird. Dies muss auch so erfolgen und kann nicht anders abgerechnet werden. Diesist auch gesetzlich so festgelegt. Die Frage wäre also, wieviel sie von den 430 € also für die Grundanteile zahlen und wieviel sie für den tatsächlich angefallenen Verbrauch bezahlen.

Da sie schreiben, dass es sich um Funkgeräte handelt, setzen sich diese in Ihrem Fall immer in der Nacht vom 30.04 auf den 01.05 eines Jahres wieder auf den Wert 0. Wenn also in Ihrer Abrechnung die ja dann erst am dem 01.01.2012 läuft ein Wert von 500 steht, ist das der Verbrauch der vom 01.05.11 - 31.12.2011 angefallen ist. Sie müssen dann den Verbrauch von 500 - ?? Einheiten bezahlen. Die Errechnung müsste auch auf der Abrechnung ersichtlich sein. Ansonsten müsste man sich die Abrechnung mal genau ansehen und alle Kosten und Auffälligkeiten überprüfen. Ohne die Abrechnung kann man da nur wenig sagen. Ansonsten senden Sie mir einfach eine Nachricht.

Viele Grüße Bode

mit dieser frage solltest du dich an deinen vermieter wenden

Mit Kosten von Vormietern darf man sich nicht vergleichen, denn diese können ein ganz anderes Heizverhalten haben. Weiter ist die Witterung nie gleich. Weiter wissen Sie doch garnicht wie viel der Vormieter vorausgezahlt hat, was dann vom Endbetrag abgezogen wird. Das alles muss man bedenken, bevor man das Ganze moniert. Weiter ist der Abrechnungszeitraum bei Ihnen nicht das Kalenderjahr, denn sonst würden Sie die Abrechnung erst im nächsten Jahr bekommen. Dadurch sind die sehr kalten Monate Januar und Februar dabei, die hoch zu Buche schlagen. Haben Sie bereits vergessen, dass wir im Februar eine extreme Kälte hatten? Weiter war das Frühjahr durchweg kühl und regnerisch, so dass man leicht heizen musste. Allein die Monate Juni/Juli als Sommermonate können das nicht ausgleichen. Es ist also nichts an Ihrer Heizkostenabrechnung falsch oder zu hoch. Auch die Zählerstände müssen logischerweise nicht gleich sein. Diese ändern sich doch ständig. Alles in allem liegt der Fehler bei Ihnen, da Sie so vieles nicht bedenken oder verstehen.