Heizkostenhilfe bei Wohngeld?

4 Antworten

Wenn sie Wohngeld bezieht, liegt ihre Rente etwas höher als die Existenzsicherung. Sonst bekäme sie nämlich genau diese Grundsicherung incl. der Warmmiete.

Wenn sie allerdings wegen der Nebenkostenabrechnung unter das Existenzminimum fällt, muss für diesen Monat der Bedarf neu berechnet werden.


Wohngeld wird für die sogenannte Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten bis zur Obergrenze gemäß der Regelsatzverordnung gewährt, sofern die Nebenkosten eines Mietverhältnisses den üblichen Werten des Mietmarktes entsprechen.

Mieter mit Wohngeldanspruch müssen allerdings vom Vermieter die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage sowie Kosten für Fernwärme separat ausweisen lassen, da diese nicht im Wohngeld enthalten sind.

Generell gilt,dass alle Kosten eines Mietverhältnisses bis zur Obergrenze, wenn sie in angemessener Höhe sind, übernommen werden; ausgenommen sind die Mieten von Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine, Gartennutzung und Möblierung sowie Heizkosten.

@Mietrecht

Hat die Nachbarin außer der Witwenrente kein anderes Einkommen?

Wenn nicht wird Wohngeld allein möglicherweise nicht ausreichen.

Dann muß sie ALG-2 beantragen.

Wohngeld ist ja nur ein "Zuschuß" zu den Wohnkosten, nicht zum Lebensunterhalt.

DerHans  18.01.2017, 17:45

Da Wohngeld in der Grundsicherung enthalten ist, muss sie wohl etwas höher liegen. Dann kann für die Abrechnung nur "einmaliger Bedarf" beantragt werden. Beim originären Sozialamt.

Wenn die Miete sich ändert,  sollte auch das Wohngeld neu bemessen werden. Also Aktualisierung beantragen.