Wohngeld und/oder Erstausstattung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Wohngeld und auch für ALG - 2 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beides zusammen kann man aber nicht beziehen.

Es wäre aber durchaus möglich zum Wohngeld eine Erstausstattung für die Wohnung zu beantragen, auch wenn man keine ALG - 2 Leistungen bezieht, es muss sich halt in der Regel um die erste eigene Wohnung handeln und man darf nicht viel mehr Geld haben als man im ALG - 2 Bezug haben würde.

Beim Wohngeld müsstest du aber schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu bräuchtest du noch ein Mindesteinkommen von 80 % deines SGB - ll Bedarfs.

Beispiel :

Einem Single würden derzeit min.416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt zustehen und dazu auf Dauer die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von angenommen 434 €, dann läge der Bedarf bei min.850 € im Monat.

Dann bräuchtest du fürs Wohngeld bei 80 % Mindesteinkommen um die 680 € im Monat.

Beim Wohngeld würde die Größe und die Miete keine Rolle spielen, da geht es nach den Personen die zum Haushalt gehören und nach der Mietstufe die in der Stadt / Gemeinde gilt und dann wird die Miete bis zu einer Höchstgrenze berücksichtigt und danach ein evtl.Anspruch berechnet.

Würdest du ALG - 2 beziehen käme es in der Regel auch nicht mehr auf die Größe der Wohnung an, sondern nur darauf ob die KDU - angemessen ist oder nicht, wäre sie es nicht, dann würde vom Jobcenter eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung kommen

In dieser würde einem mitgeteilt wie lange ( in der Regel bis zu 6 Monaten ) die unangemessene KDU - bei der Berechnung des Bedarfs noch berücksichtigt wird bzw.voll übernommen würde und was es nach dieser Übergangszeit dann noch max.an KDU - geben wird.

Kann oder möchte man die KDU - nicht senken ( z.B. Untervermietung ) und auch nicht innerhalb dieser Übergangszeit in eine angemessene Wohnung ziehen, dann müsste man den Differenzbetrag aus seiner Regelleistung bzw.Einkommen selber zuzahlen.

Danke dir für deinen Stern !

Erfahrung nun nicht, aber beim Jobcenter oder wie das auch immer heißen mag, wird dir sicherlich weiter geholfen werden.

Sollten die dafür nicht zuständig sein, dann leiten sie dich allerdings mit Sicherheit an die Stelle, die euch weiterhelfen kann.

Einfach bei der örtlichen Stelle anfragen.

Alles Gute für den Nachwuchs und vielleicht ergibt sich irgendwann dann wieder die Möglichkeit, der Gesellschaft was zurück zu geben, wäre wünschenwert, vor allem für das Selbstwertgefühl.

Herzlichst

Bezieht sich "Erstausstattung" in dem Fall nicht auf Möbel und Elektrogeräte?

1 Die erstaustaung ist mehr geld den damit kanst du zb waschmachine und die großen küchengerte kaufen. das sind ca 1500€ für das notwendiegste.

2 WEohngeld sind nur ein par euros oft nur 30-50€ aber auch das kann man nur bekommen wen man nicht vom jobcenter geld bekommt. ZU wen du da miete bekomst war es das mit der möglichkeit des Wihnungsgeldes.

Beim Jobcenter kann man kein Wohngeld beantragen, das muss man beim Wohnungsamt machen.

"Sollten die dafür nicht zuständig sein, dann leiten sie dich allerdings mit Sicherheit an die Stelle, die euch weiterhelfen kann"