Wird Wohngeld auf Unterhalt angerechnet den man nicht bekommt

5 Antworten

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Wenn der Kindsvater "leistungsfähig" ist, also Unterhalt zahlen könnte, so wird dieser angerechnet. Dann liegt es an der Mutter, diesen Unterhalt ggf. einzuklagen/ zu pfänden...

Nur, wenn er nachweislich nicht zahlen könnte (und ein vorhandener Unterhaltstitel entspr. abgeändert wurde), wird dies berücksichtigt. Allerdings könnte dann ggf. andere Unterstützung für das Kind beansprucht werden (Unterhaltsvorschuss/ ALGII)....

Feuerweher 
Fragesteller
 10.04.2014, 08:31

Das hat die Wohngeldstelle auch gesagt habe gerade angerufen

Ich denke, dass du zumindest nachweisen musst, dass vom Vater nichts zu holen ist. Wenn du einfach freiwillig drauf verzichtest, dann ist das deine Sache, dann gibt es aber auch kein Wohngeld. Wenn du nachweisen kannst, dass nichts zu holen ist, werden sie es wohl nicht anrechnen. Aber versuchen muss man es halt schon wenigstens. Wenn man kein UV mehr bekommen kann, dann kann man eine Beistandschaft beim Jugendamt errichten und die versuchen dann, Unterhalt zu kriegen vom Vater. Klappt das nicht, dann hat man aber einen Nachweis, dass es versucht wurde.

Mach es ganz einfach und beantrage beim Jobcenter ALG - 2 für dich und Sozialgeld für das Kind !

Die werden den EX - dann schon auf die Füsse treten,denn der wird vom Jobcenter angeschrieben und hat dann seine Einkommensverhältnisse offen zu legen.

Was den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt angeht,wird sich ggf.das Jobcenter darum kümmern,wenn nicht,wirst du dazu aufgefordert das selber zu machen,aber bis dahin stehen dir Leistungen vom Jobcenter zu.

Es besteht dann auch die Möglichkeit,dass das Jobcenter einen Erstattungsantrag beim Jugendamt stellt.

Feuerweher 
Fragesteller
 10.04.2014, 09:01

Ich Arbeite bekomme kein Alg2

petrapetra64  10.04.2014, 09:18
@Feuerweher

Aber du kannst es beantragen, wenn du zu wenig verdienst.

isomatte  10.04.2014, 09:56
@Feuerweher

Dann würde ich mal meinen Anspruch prüfen,denn wenn du keinen Unterhalt / Unterhaltsvorschuss bekommst,könntest du nach dem Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine Aufstockung haben,die ggf.höher ist als Wohngeld sein würde !

Ich denke ja. Es ist deine Sache, deinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen.

Da können andere Behörden keine Rücksicht drauf nehmen. Sie würden ja dann Verpflichtungen des Säumigen puffern. Das kann die Allgemeinheit nicht leisten, es wäre - selbst wenn machbar - auch unfair. Dann würden sich noch mehr Unterhaltspflichtige aus der Pflicht stehlen und einfach jemand anderen zahlen lassen. Das geht nicht.

Gruß S.

Feuerweher 
Fragesteller
 10.04.2014, 07:59

Das denke ich auch ich weiss es aber nicht

Sirius66  10.04.2014, 08:17
@Feuerweher

OK - wir beide denken zuviel ...

Es wird so sein. Sicher.

Gruß S.

Wohngeld ist einkommensabhängig. Also würde der Kindsvater Unterhalt bezahlen, gäbe es weniger Wohngeld.

Feuerweher 
Fragesteller
 10.04.2014, 07:51

Die Frage ist ja wird es angerechnet obwohl er nicht Zahlt