Ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen, können wir beide Wohngeld beantragen?

13 Antworten

Ihr solltet euch eine Wohnung suchen, die eurem Budget entspricht, sodass euch auch noch was zum Leben bleibt nach Abzug aller Fixkosten. Wohngeldstellen schauen auch auf die Wohnungsgröße und das zur Verfügung stehende Geld, die zahlen keine Wunschwohnung.

Wenn ihr zusammenziehen wollt, müsst ihr euer beider Finanzen aufrechnen/offenlegen und dann wird geschaut, wieviel Wohngeld euch beiden für eine gemeinsam benutzte Wohnung zusteht. Man sollte wissen, wenn man zusammenziehen will, dass das bedeutet, alles durch 2 zu teilen. Ansonsten muss sich jeder eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer suchen, da kann er auch für sich allein alle Gelder beantragen.

Such dir eine kleinere Wohnung, die könnt ihr dann vielleicht auch selbst finanzieren. Ihr braucht zu zweit nicht den Luxus und selbst wenn du mal fertig bist mit der Ausbildung, wirst du dir die Wohnung vermutlich nicht leisten können. Denn da braucht man schon ein ordentliches Gehalt.

Solang ihr beide noch nicht genug Geld verdient um euch selbst zu finanzieren, solltet ihr eure Ansprüche etwas runter schrauben und nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen.

Informiert euch doch bei der zuständigen Wohngeldstelle, wie es aussieht und ob diese Wohnung überhaupt förderfähig ist. Als Azubi wirst du aber eher BAB beantragen müssen, kein Wohngeld.

Wie gesagt klar die Wohnung ist sicherlich ein bisschen groß, das seh ich ja auch ein. Das Problem ist nur das ich auch gerne in der Nähe von meinen Eltern wohnen bleiben möchte und hier in der Gegend gibt es nun mal nicht die große Auswahl. Desweiteren werde ich wenn ich in 2 Jahren ausgelernt habe, 1800€ netto verdienen, ich denke das ich mir damit sehr wohl solch eine Wohnung erlauben kann. Und ich finde den Begriff der Allgemeinheit auf der Tasche liegen auch nicht richtig, denn das wäre ja eine staatliche Förderung die mir eigentlich zustünde, immerhin tu ich ja auch was für mein Geld, mal ganz von den Hartz 4 Empfänger angesehen, denn die liegen der Allgemeinheit auf der tasche finde ich. Leider bin ich von Zuhause einen gewissen Standard gewöhnt den ich wenigstens annähendernd behalten möchte. Das soll jetzt auch nicht arrogant rüber kommen aber es ist einfach nun mal so. Die Wohnung muss nicht groß sein, aber sie soll ja wenigstens hübsch und gemütlich sein und unseren Vorstellungen entsprechen.

@icebabe91

Dir steht diese Förderung als Auszubildender nicht zu. Dir stünde theoretisch BAB zu, die aber nur, wenn du eben nicht mehr bei deinen Eltern wohnen könntest (weil die Ausbildungsstelle zu weit weg ist etc. ) Welche Voraussetzungen du für die BAB erfüllen müsstest, kannst du beim zuständigen Amt befragen.

Sonst bleibt dir nur zu warten, bis zu ausgelernt hast. Wenn du dann tatsächlich dein eigenes Geld verdienst und es reicht, kannst du deinen Lebensstandard auch entsprechend erhalten.

Ich würde mir für den Anfang eine kleinere Wohnung suchen. Was wollt Ihr denn gleich mit 100 m²? Wenn Du Deine Freundin als Untermieterin bei Dir wohnenn lassen willst, muss der Vermieter seine Zustimmung hierfür geben. Ansonsten kann er Dir die Wohnung kündigen.

Wir haben zu zweit um die 70qm und das ist uns oft schon ein bisschen viel. Allerdings teilen wir uns auch einen Schlafraum. Da ihr zwei Schlafräume haben wollt, könntet ihr das beim Vermieter doch einfach als WG durchgehen lassen oder? Würde euch auch mit sicherheit jeder abkaufen. Und als Bedarfgeschmeinschaft (falls das hier überhaupt zählt), zählt ihr beide sowieso erst wenn ihr mind. ein Jahr zusammen gelebt habt.

Hallo, wie alt seit ihr denn? Wenn ihr unter 25 Jahre seit und noch keine abgeschlossene Ausbildung habt, sind eure Eltern (in deinem Fall 1 Elternteil) finanziell und wohntechnisch noch für euch verantwortlich. Wenn ihr z. B. Anspruch auf eine geförderte Wohnung hättet, hättet ihr außerdem nur Anspruch auf eine Wohnung im Größenbereich bis 75 qm. Also, erst mal klären, z.B: beim Wohnungsamt/Jugendamt/Sozialamt wie die finanzielle Seite (von den Eltern her) aussieht und welchen Anspruch ihr dann überhaupt habt. LG