Wie läuft das bei UVG ab?

4 Antworten

Bei einer Eheschließung oder auch nur Zusammenziehen mit dem Partner entfällt der Unterhaltsvorschuß.

Beim Wohngeld kommt es darauf an, wie hoch das monatliche Einkommen der Familie dann ist.

das stimmt so nicht ganz bei einem zusammen ziehen entfällt der UVG nicht ;-)

nur bei der heirat entfällt es komplett

@Chaosqueen2005

War meinerseits sehr unglücklich - dämlich formuliert. Hätte heißen müssen mit dem Kindsvater, selbst wenn dieser nicht unterhaltsfähig / leistungsfähig ist.

Ja, je geringer das Gesamteinkommen umso höher das Wohngeld. Das funktioniert allerdings nicht automatisch, ein Erhöhungsantrag ist erforderlich. 

Verringert sich das Gesamteinkommen im laufenden Bewilligungszeitraum um weniger als 15 Prozent, bleibt das Wohngeldgesetz unverändert. Erst ab Weiterleistung käme dann ein höheres Wohngeld in Betracht.

Wenn sie heiratet, wird das Einkommen des Mannes komplett mit eingerechnet.

so hier habe ich ein paar mehr zeilen zum antworten oben war ja nur wenig begrenzt warum auch immer aufeinmal.

das weiß ich das konnte ich ihr auch sagen bei mir war es ja auch so und als ich geheiratet habe ist auch das UVG weg gefallen nur mit Wohngeld habe ich leider keine Ahnung darüber da wir das damals nicht hatten da mein mann sehr gut verdient hatte

ich weiß nur nicht wenn das UVG wegfällt ob dann das Wohngeld höher wird weil ja das einkommen geringer ist oder ob es so bleibt .

sie hat erst nächste Woche ein info Gespräch dort

@Chaosqueen2005

Mal ein Rechenbeispiel:

Besagte Freundin hat einen Nettoverdienst von 850 Euro + 150 Euro / Mietkosten 400 Euro -- erhält dann Wohngeld in Höhe von 200 Euro.

Nach der Heirat Netto Frau 850  + Mann 750 -- Miete bleibt gleich -- Wohngeld 0,00 Euro

Ab Heirat gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Wenn der Kindsvater nicht zahlen kann bekommt sie keinen Unterhalt.

Wohngeld oder sonstige Leistungen gibt es auch nicht mehr für die Freundin.

Das Einkommen des Gatten wird voll angerechnet sowie das Kindergeld. Nur wenn das gesamte Haushaltseinkommen zu gering ist kann die Familie zusammen ergänzende Leistungen erhalten.

ja das der UVG wegfällt bei heirat weis sie von mir da ich es ja durch habe .

Wohngeld fällt nicht weg ausser ihr partner verdient aufeinnmal mehr dann ja frage ist ja auch nur wenn UVG wegfällt weil es ja als einkommen angesehen wird ob dadurch das Wohngeld hoch gesetzt wird

@Chaosqueen2005

Durch den wegfallenden Unterhaltsvorschuß kann sich, je nach Einkommenssituation der Familie, die Wohngeldzahlung erhöhen.

@Chaosqueen2005

Sie wird kein Wohngeld mehr bekommen da sie nicht mehr einzeln betrachtet wird. Wenn dann erhält die Familie als Bedarfsgemeinschaft ergänzende Leistungen. Habe ich doch geschrieben.

@Gerneso

Auch Familien können Anspruch auf Wohngeld haben, Bedarfsgemeinschaft gibt es nur im SGB II oder XII. Es kann auch sein, dass hier ein Anspruch auf Kindergeldzuschuß entsteht.

@wilees

Habe ich doch geschrieben! Wenn dann bekommt die Familie ergänzende Leidtungen. Dazu zählt ja auch Wohngeld.

Aber die Frau alleine bekommt nichts. Sondern die Bedarfsgemeinschaft wenn das Haushaltseinkommen zu niedrig ist.

@Gerneso

Sie wurden bereits als Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft berechnet.

@Gerneso

Nein, Wohngeld ist keine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt sondern ein Instrument der Wohnraumförderung in Form einer subjektivierten Objektförderung.

@TreudoofeTomate

Es kommt am Ende alles aus dem Topf der Steuerzahler. 

Ist schon bezeichnend dass gerade Leute wo der Mann nicht gut verdient das traditionelle Familienmodell leben möchten anstatt dass Frau eben auch arbeiten geht.

Aber da kommt eher noch ein weiteres Kind als die Erkenntnis dass man doch so schon nicht ohne Hilfe vom Staat klar kommt.