Bekommt man Wohngeld?
Hi. Ich wollte mal wissen, ob man wenn mann eine 66qm 2Raum- Wohnung für 400€ (zzgl. Strom und Gas nochmal 150€) bewohnt, Wohngeld beantragen kann? Wenn man in der Ausbildung ist und ca 550€ raus hat, dann 190 Kindergeld bekommt und 170 Halbwaisenrente? Dann hätte man ja so ca 910€ im Monag zur Verfügung für alles. Dazu muss man auch sagen, dass diese Wohnung mit 66qm sehr günstig ist und auch nicht in allzu schöner Lage. Manche 1 Raum Wohnungen kosten hier in der Nähe soviel. Meine Frage ist einfach ob es sich lohnt Wohngeld zu beantragen und ob ihr denkt dass da was bei rauskommt und wenn ja wieviel?
7 Antworten
Wenn du diese Wohnung alleine bewohnst,dass deine Erstausbildung ist und somit zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - bestehen sollte,dann hast du als Azubi keinen Anspruch auf Wohngeld !
Du könntest dann nur BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen,Elternunterhalt würde bei Leistungsfähigkeit aber vorgehen,aber bei diesem anrechenbaren Einkommen wirst du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben,weil nach pauschalem Abzug von 90 € für Aufwendungen wegen der Ausbildung noch mehr als 735 € anrechenbares Einkommen bleiben.
Der derzeitige Unterhaltsanspruch für Azubis / Studenten die nicht mehr bei einem Elternteil wohnen liegt nach der Düsseldorfer Tabelle ( Unterhalt ) derzeit bei 735 € inkl.Kindergeld und abzüglich anrechenbaren Einkommen.
Dann könntest du nur noch einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen,da wird dann aber nach der angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gesehen,die Wohnung wäre mit 66 qm für eine Person auch um 15 qm - 20 qm zu groß,es sei denn die KDU - würde angemessen sein,dann dürfte die Größe nicht unbedingt eine Rolle spielen.
Würde dann also noch Bedarf bestehen könnte es noch eine so genannte Aufstockung geben,aber ich würde mal nicht davon ausgehen,stelle erst mal einen Antrag auf BAB - wenn das deine Erstausbildung ist.
Solltest du schon eine haben,dann hast du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - und könntest Wohngeld beantragen und wenn du das benötigte Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll erreichen würdest könntest du noch Wohngeld bekommen.
Der Bedarf würde dann derzeit bei min. 409 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) liegen und davon bräuchtest du dann min. diese 80 %.
Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld findest du im Internet,da findest du auch einen BAB - Rechner.
Die Wohnung ist gemessen an Deinem Einkommen viel zu teuer ... wovon willst Du noch leben
Du könntest aber ggfls BAB beantragen - wenn die Voruasetzungen vorliegen
normalerweise kann man bab beantragen da sind die Kosten fuer die Wohnung mit eingerechnet. Mir dem Geld was dir zur Verfuegung steht duerftest du aber ueber den Grenzen liegen und somit nichts mehr bekommen. Wg Zimmer waere eine Alternative
NEIN !
Nein, nicht bei dieser größe der Wohung und nicht bei deinem Gesamteinkommen, das iist sehr üppig für einen Azubi.
Der Staat trägt hier keinerlei Verantwortung und demnach wird dir von der Gemeinschaft auch nichts bezahlt werden.
das weiss nur das zuständige amt.. obschon es ganz viele leute gibt, die mit sowenig geld auskommen müssen.,. ich habe übrigens in 35 qm möbliert angefangen.. eine zweiraumwohnung für einen azubi ist luxus....
muss man bab nicht zurück zahlen später?