Heizkörper überprüfung

4 Antworten

Meine Frage, gehört die Überprüfung der Heizung „Anlage“ auch zur Kleinreparaturen?

Nein,

was Kleinstreparaturen sind, ergibt sich aus § 28 II. BV:

Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden.

Der BGH hat das dahingehend konkretisiert, dass diese Installationsgegenstände dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen müssen. Da die Heizungsanlage nicht in deiner Wohnung ist, unterliegt diese auch nicht deinem Zugriff.

Die Rechnung hat demnach der Mieter zu tragen. Ich würde die Rechnung zurück schicken.

StupidGirl  10.02.2015, 17:04

Der VERmieter. Ich weiß, Schreibfehler.

ChristianLE  10.02.2015, 17:06
@StupidGirl

Ja..sorry. Die Rechnung trägt der Vermieter. Danke für den Hinweis!

Kleinreparatur scheidet schon deswegen aus, weil nach Deinem Text nichts repariert, sondern nur angeschaut wurde. Wäre leicht verdientes Geld...

Im übrigen kann die Anlage schon höher eingestellt sein als sonst. Wenn aber zuviel Luft in der Anlage ist oder es keinen hydraulischen Ausgleich gibt, kann es ohne weiteres sein, dass so mancher Heizkörper oder so manche Wohnung einfach nicht warm wird.

Wer hier bei Dir war, war bestimmt kein Experte. Halte an Deiner Mängelanzeige fest, schick die Rechnung an die Hausverwaltung zurück mit dem Hinweis, dass nichts repariert wurde und Kleinreparaturen ansonsten nur bis 75 € lt. Mietvertrag als solche anerkannt werden.

Termi06 
Fragesteller
 10.02.2015, 19:16

Richtig, repariert wurde nichts. Im Gegenteil, er sagte ich solle den Füller der Heizung unten an der Fußleiste kleben, damit sich das Ventil später schließt.
Laut Rechnung steht dort: Heizkörper und Heizungsreglung überprüft.

als mieter ruft man beim vermieter an , der dann den hausmeister holt oder externe firma und die RECHNUNG trägt der VERMIETER , weil du nichts für den schaden oder umstand kannst ...die rechnung gibste weiter an oder zurück an vermieter...

Zu Kleinreparaturen die dem Mieter vertraglich auferlegt werden können, zählen Dinge, die seinem ständigen Zugriff ausgesetzt sind. Dazu zählt die Heizungsanlage definitiv nicht. Die HV will euch hier die Kosten aufs Auge drücken und legt das eben so aus, als würdet ihr eine Veränderung der üblichen Temperatur verlangen.

Ich gehe davon aus, dass du der HV schriftlich mitgeteilt hast, dass die Heizung abends kalt bleibt. Schicke die Rechnung zurück und verweise auf dein Schreiben mit dem Vermerk, dass du niemals eine höhere Temperatur verlangt hast.

Termi06 
Fragesteller
 10.02.2015, 18:13

Danke für deine Antwort. Ich habe es telefonisch mitgeteilt. Schlimm?

StupidGirl  10.02.2015, 18:21
@Termi06

Damit fehlt dir leider der Nachweis über den Grund deiner Mängelanzeige. Trotzdem musst du die Rechnung nicht bezahlen. Schick die Rechnung zurück und verweise auf den tatsächlichen Grund.

Termi06 
Fragesteller
 10.02.2015, 19:10
@StupidGirl

Danke nochmals, der tatsächliche Grund meinen Sie, das ich die Heizung als Kalt reklamiert wurde und nicht das ich " eine höher Temperatur nach 23,00 Uhr haben wollte" ?