Raumtemperatur nur 23 Grad. Vermieter weigert sich die Heizung höher zu stellen?

16 Antworten

E gibt Rechtsprechung in dieser Hinsicht; danach sind Sie bestens versorgt:

Die Mindesttemperaturen, die während der Heizperiode erreicht werden müssen, variieren je nach Raum und Tageszeit. Es gilt aber: Während der Tagesstunden muss die Heizung in Betrieb und die Wohnung auf etwa 20 Grad Celsius aufheizbar sein. Da es Frühaufsteher ebenso wie Nachteulen unter Mietern gibt, definieren Gerichte den Zeitraum von 6 Uhr morgens bis 24 Uhr.

In dieser Zeit müssen in den Wohnräumen Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden. Die einzige Ausnahme hiervon ist das Schlafzimmer. Dieses wird hauptsächlich nachts und zum Schlafen verwendet, weshalb hier nur eine Temperatur von 18 Grad Celsius erreicht werden muss.

Das Badezimmer hingegen müssen Sie auf mindestens 22 Grad aufheizen können. Für Wohnzimmer und Küche gelten jeweils 20 Grad Celsius. Diese Temperaturen wurden in der Vergangenheit in verschiedenen Gerichtsverfahren und Urteilen festgelegt. Beispielhaft dafür steht das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom März 1995 (Az. 41a C 1371/93).

Laut deutschem Mieterbund muss in der Heizperiode tagsüber eine Temperatur zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden. Nachdem die 23 Grad sogar noch darüber liegen, hast Du keine Chance, da eine Änderung zu bewirken.

Nein. Das ist gemäß den geltenden Regeln ausreichend.

Mir persönlich wären 23 Grad auch zu viel.

Wenn Du mehr willst, dann musst Du wohl umziehen oder elektrisch zuheizen.

23 sind mehr als du einklagen kannst. Musst dir sonst halt einen mobilen Heizkörper kaufen und damit zusätzlich heizen.

Wenn dir 23 Grad zu kalt sind zieh dich wärmer an oder kauf dir Elektroheizkörper.

Der Vermieter muß tagsüber maximal 20 - 22 Grad gewährleisten. Mehr nicht.