Ist die Reparatur vom Mieter zu zahlen?

11 Antworten

Sind die Kosten komplett von mir zu tragen, oder wird sie gesplittet ( Arbeitslohn, Materialkosten)?

Weder das eine, noch das andere.

Wenn die Rechnung den Betrag von 80 EUR überschreitet, trägt der Vermieter grundsätzlich alle Kosten der Kleinstreparaturen. Eine Aufteilung der Kosten ist nicht möglich.

Weiterhin handelt es sich hierbei sowieso nicht um ein Kleinstreparatur, sondern um eine Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter zu zahlen hat.

Kleinstreparaturen sind nur Instandsetzungsmaßnahmen an Installationsgegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Das wären beispielsweise Lichtschalter, Fenstergriffe oder Wasserhähne.

Eine Pumpe unterliegt aber nicht deinem unmittelbaren Zugriff.

Btw: Warum hast Du überhaupt die Rechnung?

Mein Vermieter hat sie mir gezeigt und bevor ich sie in der Betriebskostenabrechnung o.Ä. aufgeführt finde, wollte ich mich schon einmal informieren...danke für deine Antwort.

Heiz-und Kocheinrichtungen sind aufgeführt. Der Austausch einer Pumpe von der Heizung (Einfamilienhaus) kostet nun knapp 300€. 

Das fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel und selbst wenn, dann ist der Betrag zu hoch.

Bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel und einem Fall der dieser Klausel unterliegt, darf der Betrag die im Mietvertrag festglegte Summe nicht überschreiten; wenn doch, dann muss der Vermieter die Rechnung alleine zahlen.

MfG

Johnny

Die hier anfallenden Kosten müßte der Vermieter tragen, denn der Austausch einer Heizungspumpe sind Instandhaltungskosten.

Die Kleinreparaturklausel beschränkt sich auf Gegenstände die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen, wie z.B. der Knopf beim Spülkasten, Rolladengurt, Lichtschalter oder Steckdosen.

Der Mieter muß hier bei einer Reparatur lediglich eine Rechnung bis 80,-€ begleichen. Beträgt die Rechnung z.B. nur einen Ct. mehr müßte der Vermieter die gesamten Kosten der Reparatur tragen.

http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/#3

Falls Du aber selbst als Mieter den Handwerker beauftragt hast, ist der Vermieter nicht verpflichtet die "verauslagten" Kosten zu tragen. BGH vom 16.01.2008, VIII ZR 222/06

Reparaturen an der Heizungsanlage gehen immer zu lasten des Vermieters, egal wie klein.

Vorausgesetzt der Mieter hat den Schaden nicht zu verschulden natürlich.

Warum hast Du die Rechnung?

Du warst doch nicht etwa so unklug die Reparatur selbst zu beauftragen?

Nein habe ich nicht ! Mein Vermieter hat sie mir gezeigt und bevor ich sie in der Betriebskostenabrechnung o.Ä. aufgeführt finde, wollte ich mich schon einmal informieren...danke für deine Antwort.

@Anja0409

In der BK-Abrechnung haben Reparaturrechnung nichts zu suchen.

Vermieter versuchen gerne mal solche Rechnungen zu splitten damit sie wenigstens einen Teil dem Mieter als Kleinreparatur "unterjubeln" können.

Aber, wie mehrfach geschrieben, Reparaturen an der Heizungsanlage sind grundsätzlich Vermietersache, auch wenn der Betrag unter oder gleich dem Kleinreparaturbetrag ist.

ich würde einfach mal den Vermieter kontaktieren, und mal versuchen, eine Vereinbahrung über die Kosten mit ihm zutreffen. Mein Vermieter kam mir da auch entgegen und wir haben dabei halbe halbe gemacht.

Aber der Mietvertrag sonst ist da ja eindeutig.Der Einzelfall bei dir beläuft sich über die 80€ und ist auch damit Sache des Vermieters

Für kleine Reparaturen an Dingen innerhalb der Wohnung die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zum Beispiel Fenster-/Türgriffe oder Rollogurte, aber niemals die Heizungsanlage.