Kaputte Duschkabine?
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hat ein Freund von mir meine Duschkabine kaputt gemacht. Der Schaden wurde auch von der Versicherung übernommen, allerdings wurde nur der Zeitwert ersetzt (ca. 300 Euro)
Allerdings gab es auch zwei unterschiedliche Gutachten: Der Gutachter meiner Hausverwaltung schätzte den Wert auf Rund 1000 Euro. Der Gutachter der Versicherung dann eben nur noch den Zeitwert auf 300 Euro.
Die Duschkabine ist auch nicht mehr die Neuste gewesen, was man an Schimmel etc. erkennen konnte.
Meine Hausverwaltung sagte mir, dass ich mich eigenständig um die Erneuerung der Duschkabine kümmern und die Mehrkosten ggf. selber tragen müsse. Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, dass ich für Kleinreparaturen selber verantwortlich bin. Was fällt unter Kleinreparaturen?
Die Versicherung hat den Scheck mit den 300 Euro im September an die Hausverwaltung geschickt, welche diesen auch im Oktober eingelöst hat. Seitdem ist nichts passiert.
Jetzt gab es gestern ein Rundschreiben, dass zum Ende des Jahres die Hausverwaltung wechselt. Natürlich ist über die Feiertage auch niemand mehr zu erreichen.
Meine Frage jetzt:
Wer muss für die Erneuerung sorgen?
Meine Sorge ist jetzt, dass die neue Verwaltung sagt, dass es nicht ihr Problem ist und die alte Verwaltung sich nicht mehr drum kümmert, weil der Vertrag der Liegenschaft ja endet.
Vielen Dank vorab und schöne Weihnachtszeit! :)
8 Antworten
Meine Hausverwaltung sagte mir, dass ich mich eigenständig um die Erneuerung der Duschkabine kümmern und die Mehrkosten ggf. selber tragen müsse.
Nein das ist nicht Deine Aufgabe .....
Du hast Anspruch auf eine intakte Duschkabine - bedeutet der Eigentümer muss die Differenz zwischen Versicherungsentschädigung Zeitwert und Neupreis selbst bezahlen.
Und nein eine derartige Reparatur fällt garantiert nicht unter eine Kleinreparaturklausel.
Also bleibt Dir nur die Möglichkeit den Vermieter mit Fristsetzung zur Reparatur aufzufordern.
Schaden = beschädigte Sache zum Zeit-/Restwert. Ein PKW-Fahrer erhält auch maximal den Zeit-/ Restwert seines PKW.
Der Schaden beschränkt sich aber auf den Zeitwert. Es war eben keine neue Duschkabine.
Er hat den Schaden doch schon ersetzt. In Form von Geld.
Na der Vermieter bzw. dessen Verwaltung muss sich um den Ersatz kümmern. Wenn wir mal annehmen, dass die keine gebrauchte Duschkabine einbauen lassen, müssen sie die Differenz halt draufzahlen. Alles korrekt.
Die Entschädigung auf Zeitwertbasis ist völlig korrekt.
Es war eben keine neu eingebaute Duschkabine. Weitere Forderungen sind an den Haftpflichtversicherer weiter zu leiten. Der erfüllt hier seine Aufgabe ungerechtfertigte Ansprüche zurück zu weisen.
Eine neue Duschkabine fällt selbstverständlich NICHT unter "Kleinreparaturen"
.... das kommt denn dabei raus, wenn die lieben Mieter rd. 2 EUR im Monat nicht haben für eine Glasversicherung.
Tolle Wurst, und das der Vermieter stinkig ist, ist doch wohl verständlich. Plane schon einmal eine Mieterhöhung ein, die bei uns nach solchen Vorgängen jedenfalls kommt.
Viel Glück.
- Grds. hat der Vermieter, nicht die (neue) Hausverwaltung deine Wohnung "in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten", § 535 I 2 BGB.
- An ihn wendet man sich schriftlich zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben, und fordert unter Beifügung des Versicherungsvorgnags nebst Schadenserstattung fordert eine funktionstüchrige Duschkabine unter angemessener Fristsetzung von 14 tagen nach den Feiertagen..
- Ob der VM das der HV überträgt und dir für die 300 EUR eine gebrauchte einbaut, die beschädigte repariert oder eine neue, bliebe allerdings ihm überlassen.
- Auch nagelneue Duschkabinen verschimmeln und verkalken, wenn man sie nicht ordnungsgemäß nutzt und reinigt, da würdest du als mein Mieter keine neue bekommen, die du erneut vergammeln lässt.
Ich habe die Kabine nicht vergammeln lassen. Ich bin da vor ca. 2 Jahren eingezogen, da war die Dusche bereits verschimmelt und verkalkt.
Und in diesem Zustand ist sie offenbar immer noch, weshalb eine neue nicht bereitgestell werden sollte und auch nicht muss: Der VM schuldet funktionstüchtig, nicht schön und hier scheint funktional ausreichend.
Beim nächsten Male beanstanden.Protokollaufnahme.Bei den heutigen Verhältnissen ist es allerdings schwer durchzusetzen,eine Mängelbehebung zu verlangen.Dann bekommt in der Praxis jemand anderes die Wohnung.^^ Sind halt traurige Zeiten angebrochen.
Also sowas zu unterstellen ist Quark.Wir haben ein Tageslichtbad.Lüften nach jedem WC Gang kurz und nach jedem Duschen kräftig und heizen aber mal so richtig (krankheitsbedingt!) und weit über "Zimmerwärme".Dennoch schimmeln die Fugen und wir haben diese rausschneiden lassen und neu fugen lassen.
Natürlich verschimmeln Fugen, wenn man dort feuchtes Wasser mit organischen Substanzen (Hautschupppen, Fetten, Proteinen des Duschmittels) stehen lässt und dann mal so richtig heizt, um sie zu vermehren :-O
Haha ,du putzt jede einzelne Fuge erst feucht ab und dann trocken.Die eindringende Restfeuchte fönst Du dann akribisch ab.Und selbstverständlich kommt alle paar Monate noch proaktiv - vorbeugend ein Schimmelex zum Einsatz.^^
Nein, man zieht nach dem Duschen die glatten Flächen mit einem Abzieher ab und putzt einmal kurz mit Mikrofasertuch über Chromarmatur und Silikonfuge, um Kalk und Schimmelbildung durch stehendes Wasser ganz einfach zu verhindern.
So wie deine Dusche und WC aussieht, so möchte ich die nicht nicht benutzen und als VM muss die nicht abnehmen.
Stichwort Schadensersatz .. der Mieter hat es kaputt gemacht und muss es auch ersetzen ....