Wie schnell muss Vermieter defekte Rauchwarnmelder reparieren?

3 Antworten

kleine Ergänzung/Korrektur zu Dea2010:

  1. Die Wartung ist in den Bundesländern verschieden geregelt. Ich gehe davon aus, dass bei Euch die Rauchmelder geleast sind und damit auf die Mieter umlagefähig. Es gibt auch Bundesländer, in denen die Rauchmelderwartung Mietersache ist (!)
  2. Schriftliche Mangelanzeige an den Vermieter mit Kopie Hausverwaltung, in der aufgrund von u.U. "Gefahr im Verzug" zzgl. bekanntem Mangel eine Frist von 3-5 Tagen ausreichend ist. Da der Verwalter ja bereits informiert ist. hat er nach WEG eine ordnungsgemäße Verwaltung zu erbringen und da ist eine Aussage wie
" … Hausverwaltung das sie hier nichts machen können außer die Firma über das Problem zu informieren und zu warten bis diese sich bei den Mietern melden."

Unsinn. Ich würde meine Verwaltung als Vermieter mit der Information "motivieren". Also bringe das Deinem Vermieter auch zu Protokoll.

  1. Bei dem Schreiben natürlich wie immer den offiziellen Weg einhalten. Habt Ihr ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter, dann auch VORAB per Mail oder Telefon.
  2. Eine echte Nachfrist für die Ankündigung einer sog. Ersatzmaßnahme ist mittlerweile nicht mehr erforderlich, man muss nur dem Empfänger der Anzeige der Ersatzmaßnahme 1-2 Tage Reaktionszeit zur Erwiderung geben.

Bei 30 weiteren Meldungen ist da verm. ein Netzwerkproblem oder etwas in der Steuerungstechnik. Vor der ganzen Aktion oben würde ich aber erst persönlich bei dem Handwerker anrufen und nach dem Status fragen. In der Regel bekommt man dort relativ einfach Infos. Mit denen kann man die Lösung meist beschleunigen. Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem die Verwaltung einfach nichts gemacht hat und selbst uns Eigentümer falsch informiert. Deswegen vorher "Nachforschungen anstellen" und das ggfs. in den Brief an den Vermieter gleich mit rein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schriftlich Abhilfe fordern, 10 Tage Frist setzen. Dann 2. Schreiben mit eienr nachfrist von 1 Woche und auch gleich rein schreiben, dass man, wenn wieder nix passiert, auf eigene rechnung einen handwerker beauftragt und dessen kosten dann von der Miete abzieht.

So einfach geht das.

.... da auch meine lieben Mieter ihre Kinder meist nicht mehr in das Handwerk lassen, beträgt bei uns die Wartezeit für Fachkräfte rd. 6 Monate, Tendenz steigend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung