Vermieter verlangt Heizungskosten für von mir nicht regulierbare Heizung ist das erlaubt?

9 Antworten

das ist ein ziemlich spezieller Fall, da die Regulierung nicht von Dir vorgenommen werden kann.

Du solltest hier einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterverein kontaktieren.

Der Vermieter ist verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 30.April die Zentralheizung in Gang zu halten. Ausserhalb der  Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht, spätestens dann , wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenster und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist. 

Liegt die Raumtemperatur, was vor allem Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17-20 Grad Celsius , kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Quelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist , dass die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig , also maximal zwei Tage auftreten. 

Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung. 

Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701, dafür zu sorgen, dass folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können. 

-Wohn, Schlafzimmer,  Küche             20 Grad Celsius                     -Badezimmer, Duschraum                    22 Grad Celsius                                               -Flur, Diele usw.                                     15 Grad Celsius 

Die entsprechende Heiligung hat der Vermieter von 6.00Uhr morgens bis mindestens 23.00Uhr Abends zur Verfügung zu stellen.  Kürzere Zeiten, die in einem Formular Mietvertrag stehen, etwa eine  Beheizung nur bis 22.00 Uhr ist unzulässig. 

Liegt eine nicht regulierbare Überheizung der Mietwohnung vor, kann der Mieter ebenfalls berechtigt sein die Miete zu mindern, denn Überheizung Räume können ebenso einen Mangel darstellen wie zu kalte. 

Kommen auf den Mieter unerwartet hohe Heizkosten zu, die sehr weit über den  normalerweise anfallenden Kosten liege, ist der Vermieter verpflichtet, denn Mieter darauf hinzuweisen, anderseits kann der Mieter berechtigt sein , die Miete um den Anteil überhöhter Heizkosten mindern. 

Wenn nämlich Vermieter und Mieter zusammen in einem Mehrfamilienhaus leben,  müssen  die Heizkosten nicht vebrauchsabhängig abgerechnet abgerechnet werden. 

Wenn sich der Vermieter an diese Vorschriften nicht halten sollte, kann der Mieter laut Heizkosten Verordnung sogar den Heizkostenanteil , der in den Nebenkosten Abrechnung aufgeführt wird, um 15% kürzen.

Laut der Heizkosten Verordnung kann ein Mieter, die auf ihn einfallenden Kosten kürzen, wenn der Vermieter nicht Verbrauchsmässig abgerechnet hat. Bei einer Abrechnung , die nicht vom Verbrauch abhängt, hat der das Recht, den Anteil des Gesamtsaldos der Heiz- und Warmwasserkosten der auf ihn fällt , um 15% zu kürzen.

mieterverein - rechtsanwalt nur die können hier helfen

Auch wenn 100 Kommentatoren nur posten, dass du dich an einen Anwalt wenden sollst, was du bestimmt auch schon in Erwägung gezogen hast, so darf ich hier behaupten, dass dieser Mietvertrag in Bezug auf Heizkosten gegen die Heizkostenverordnung verstößt.

Der Rechnung solltest du sofort widersprechen und im Gegenzug unter Fristsetzung die Installation von Heizungsmesseinrichtungen, die deiner Kontrolle unterliegen, vom Vermieter fordern. Sollte sich der Vermieter uneinsichtig zeigen, kannst du vorab schon einmal mit einer Instandsetzungsklage drohen, die aber durch einen Fachanwalt für Mietrecht n der Endkonseqenz zu veranlassen wäre.

Der Vermieter könnte nun mit einer Zahlungsklage kontern, aber dieser Klage dürfte kein Erfolg beschieden sein.

Abschließend noch eine Frage : Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus?

malour  19.02.2016, 15:27

Und genau aus den Gründen sollte man sich lieber juristisch Vertreten lassen.

Gerhart  19.02.2016, 17:05
@malour

Es soll Vermieter geben, die einsichtig sich nach Fehlern dann doch an die Gesetze halten. Wozu soll dann der Anwalt Geld einstecken?? Das käme in 2. Linie in Frage.

Die Nebenkostenabrechnung muss natürlich nachvollziehbar sein.

Aber wenn der Vermieter das nach Lust und Laune macht, solltet ihr euch lieber eine andere Wohnung suchen.