Hausverwaltung verbietet Rollläden

8 Antworten

JA. Jede Veränderung die an der Außenseite des Hauses statt finden soll, darf von der Verwaltung verboten werden wenn das ganz Haus mehrern Eigentümern gehört. Aber es gibt heute auch für Innen sehr gute Möglichkeiten um blickdicht abzudunkeln. Das dürft ihr auch machen. Sogar ohne zu fragen.

Bei Wohnanlage, wie die in der ihr wohl wohnt, muß über Veränderungen im Außenberech immer die Eigentümerversammlu abstimmen.

fedele 
Fragesteller
 27.11.2014, 16:29

Vielen Dank!!!!!!

Darf sie das?

Ja, das darf sie. Da geht es um die einheitliche Fassadengestaltung, die das Haus haben soll. Und es wäre nicht mehr einheitlich, wenn einer Rollädenkästen hat und ein anderer nicht. Nimm ein von innen montiertes Rollo.

Der Verwalter kann weder was erlauben noch verbieten! Alles was ansteht muss auf der Versammlung besprochen und beschlossen werden. Rollläden verändern aber die jetzige Ansicht und gelten daher als bauliche Veränderung und ist daher nicht so einfach umzusetzen.

Ja das darf die HV bzw. die Eigentümergemeinschaft verbieten.

Von innen können deine Eltern aber montieren was sie wollen.

Ein innenrollo kann man soweit ich weiß nicht verbieten ... solang es die außen Ansicht des Hauses nicht verändert. ... gibt ja auch klemm Rollos