Hausverwaltung verbietet Rollläden
Hi Leute,
ich wohne noch bei meinen Eltern in einem 2 Familien Haus.
Ich habe im Erdgeschoss (wo die Haustüre ist) noch ein Zimmer was leer steht, wo ich meine Hausaufgaben mache, am PC bin, ... (bin 16). In dieses Zimmer möchte ich einziehen, von meinen Eltern aus ist es in Ordnung, doch dieses Zimmer hat keine Rollläden, deswegen möchte ich bzw. mein Vater Rolladen befestigen/montieren, darauf hin wurde eine E-Mail an die Hausverwaltung geschickt und diese hat es nicht genehmigt. Darf sie das? (wir wohnen NICHT auf Miete, die Wohnung ist gekauft)
Danke im voraus
MfG
Fedele
8 Antworten
JA. Jede Veränderung die an der Außenseite des Hauses statt finden soll, darf von der Verwaltung verboten werden wenn das ganz Haus mehrern Eigentümern gehört. Aber es gibt heute auch für Innen sehr gute Möglichkeiten um blickdicht abzudunkeln. Das dürft ihr auch machen. Sogar ohne zu fragen.
Bei Wohnanlage, wie die in der ihr wohl wohnt, muß über Veränderungen im Außenberech immer die Eigentümerversammlu abstimmen.
Vielen Dank!!!!!!
Darf sie das?
Ja, das darf sie. Da geht es um die einheitliche Fassadengestaltung, die das Haus haben soll. Und es wäre nicht mehr einheitlich, wenn einer Rollädenkästen hat und ein anderer nicht. Nimm ein von innen montiertes Rollo.
Der Verwalter kann weder was erlauben noch verbieten! Alles was ansteht muss auf der Versammlung besprochen und beschlossen werden. Rollläden verändern aber die jetzige Ansicht und gelten daher als bauliche Veränderung und ist daher nicht so einfach umzusetzen.
Ja das darf die HV bzw. die Eigentümergemeinschaft verbieten.
Von innen können deine Eltern aber montieren was sie wollen.
Ein innenrollo kann man soweit ich weiß nicht verbieten ... solang es die außen Ansicht des Hauses nicht verändert. ... gibt ja auch klemm Rollos