Grundmiete nach Badsanierung erhöhen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um die Grundmiete zu erhöhen gibt das Gesetz bestimmte Regelungen vor, wie das zu erfolgen hat und wie das begründet werden muss. Falls der 2. Brief mit der Erhöhung der Grundmiete genauso aussieht wie das Foto in deiner Frage, nur mit einem Eintrag bei Veränderung Grundmiete, dann reicht das nicht aus und diese 34,16 musst du nicht leisten. So würde der Vermieter vor Gericht damit nicht durch kommen. Dein Vermieter ist eine Firma, keine Privatperson, die sollten das eigentlich wissen, das wundert mich.

Du hattest geschrieben, dass nach der Sanierung des Bades die Miete schon mal erhöht wurde. Auch das erfordert wohl mal eine genauere Überprüfung, wie das abgelaufen ist. Möglicherweise wurde das auch schon in einer Weise durchgeführt, wie es nicht gesetzeskonform ist.

Man muss nämlich sehr genau unterscheiden, ob es um eine Modernisierung geht oder doch in Wirklichkeit um eine Instandhaltung, was juristisch gesehen etwas anderes ist. Viele vermischen die Begriffe aus Unwissendheit, und manche, ich will nichts unterstellen, auch absichtlich um damit unberechtigt eine Mieterhöhung leichter begründen zu können.

Mehr kann ich an dieser Stelle leider nicht dazu sagen, weil dazu weitere Infos und der ganze Schriftverkehr wichtig wären anzuschauen. Vielleicht möchtest du das daher mal bei einem Anwalt oder Mieterverein zeigen.

Hallo Renick,

besten Dank für das schnelle Antworten !! Ich werde mich die Sache wohl am besten mit dem Mieterbundverein in meiner Stadt nachfragen. Vielleicht bekomme ich somit am schnellsten Hilfe. XD

Dankeschön für den Stern, freut mich und freut mich auch, wenn ich dir helfen konnte.

Es handelt sich lediglich um die Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten(35,20 EUR) und Hausnebenkosten (8,03 EUR) Das ist legitim und übersichtlich und verständlich dargestellt. An der Grundmiete ändert sich nichts.

Ich kann nicht nachvollziehen, was du zu bemängeln hast.

Eine Anpassung der Betriebskosten ist zulässig ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung und zwar in Höhe 1/12tels der Nachzahlungsforderung.

Eine Erhöhung auf Vorrat (zu erwartende Preisveränderungen) ist unzulässig. Insofern kannst du Einspruch  (binnen 12 Monaten nach Zustellung) einlegen und diesen entsprechend begründen.

Ist die Abrechnung dir fristgerecht zugestellt worden? Nur dann ist die Nachzahlung fällig (zu zahlen).

Hallo und sry wegen das späte Antworten. Also die neue Mieterhöhung, das du oben siehst ist nur mündlich abgesprochen. Die jetzige Miete in Höhe von 455 Euro zahlen wir im Moment.

@KDFRUT

Ein Moment bitte mal:

  1. Wieso zahlt ihr eine ganz andere Nettokaltmiete als die, die auf dem eingestellten Foto zu sehen ist? Die Nettokaltmiete kann natürlich auch nicht einfach so erhöht werden. Dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen (z. B. einen Mietspiegel).
  2. Was ist eigentlich eine "sonstige Umlage"? Abrechenbaren Nebenkosten müssen einzeln im Mietvertrag aufgeführt werden, sonst müssen sie nicht bezahlt werden. Unter "sonstige Umlage" kann sich alles mögliche verstecken, daher ist es sehr wohl zweifelhaft, ob ihr hier die neue Vorauszahlung leisten müsst.
  3. Woraus begründet sich denn die neue Berechnung der Vorauszahlung? Hattet ihr in der letzten Zeit ständig höhere Nachzahlungen?

Nein, denn Du hast es bemerkt.

Hallo bwhoch2,

also ist alles so richtig oder ist die Erhöhung der Grundmiete bei mir eigentl. nicht rechtens?

@KDFRUT

Nicht rechtens und ich habe eine ausführiche Antwort bei der anderen Frage dazu geschrieben, damit die anderen auch was davon haben, die sich dafür interessieren.