Grundbucheintragung in Verbindung mit Ehevertrag?

3 Antworten

Ein Haus ist ein wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes. Grundstück und Haus sind untrennbar verbunden. Es geht also nicht, dass dir das (nackte) Grundstück alleine gehört und das darauf errichtete Haus dir und deiner Frau 50:50 gehört. Entweder Grundstück inklusive Haus gehört dir alleine oder Grundstück inklusive Haus gehört euch beiden*.

Ich bin kein großer Experte für Scheidungsrecht und möchte daher keine Meinung äußern, wie es im Scheidungsfall ausgeht, wenn deine Frau nicht im Grundbuch steht.

Falls sie jedoch als hälftige ideelle Miteigentümerin im Grundbuch steht und es kommt zum schlimmsten aller Fälle, nämlich Rosenkrieg und Teilungsversteigerung, dann wird nach Abschluß der Teilungsversteigerung der Erlös geteilt. Die Teilung muß nicht zwangsläufig halbe-halbe sein, beide Eigentümer müssen vielmehr eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, wer welchen Anteil erhält. In manchen Fällen (wie z. B. bei dir) wäre ja eine hälftige Teilung ungerecht. Falls die Partner zu zerstritten sind, um eine gemeinsame Erklärung abzugeben, muß die Partei, die sich benachteiligt fühlt, einen Zivilprozeß anstrengen. Dabei kommt es dann auf die besseren Argumente und die Beweislage an. Wenn du dabei einen Vertrag vorlegen kannst, in dem deine Frau bestätigt, dass du das Grundstück im Wert von X und vielleicht noch die Summe Y in bar eingebracht hast und sie die Summe Z, wird die Sache für den Richter (und für dich) schon einfacher.

* In gewisser Hinsicht eine Ausnahme sind Erbbau-Grundstück, aber das würde zum einen viel zu weit führen und hilft dir zum anderen auch nicht weiter. Ich möchte es daher nur der Vollständigkeit halber erwähnen.

Bei der Scheidung wird der Grundbuchstand berücksichtigt.

Mit der neuerlichen, vom gemeinsam vereinbarten Ehevertag abweichenden Regelung des Grundstückseigentums im Grundbuch gilt diese neue gemeinsam beschlossene Regelung. 

Bei einer Scheidung bleiben Sie gemeinsam Eigentümer des Grunstückes samt Aufbauten. Im übrigen gilt Ihr Ehevertrag unverändert fort.

Sofern Sie Ihrer Frau heute vertrauen und unerschütterlich in die gemeinsame Zukunft schauen, wäre ein gemeinsamer Eintrag für Sie evtl. denkbar; ansonsten unterlassen Sie jeglichen sentimentalen Quatsch, der Sie später im Falle des Auseinanderdriftens hart treffen könnte!

Ihre alleinige Entscheidung!

Ich weiß nicht ob es noch möglich ist Gebäudeeigentum zu bilden.
Wir haben noch etliche Blätter im Bestand wo der Grund und Boden ein Eigentümer hat ( meist Stadt ) und das Haus einen anderen. Wäre jetzt sicher ähnlich Erbbaurecht.
Ein fähiger Rechtsanwalt sollte dir das erläutern können.