Haus vor Ehe gehabt, dann beide im Grundbuch, nun Scheidung - was jetzt?

8 Antworten

Hi Ossi0902,

das ist ein typischer Fall, der dringend anwaltlicher Beratung bedarf.

Einerseits ist es richtig, dass ihr die Hälfte der Immobilie gehört - steht sie im grundbuch mit drin, ist daran nichts zu ändern. Einen unmittelbaren Anspruch auf Rückübertragung des Miteigentumsanteils von ihr auf ihn gibt es nicht.

Andererseits ist aber zu prüfen, ob er nicht möglicherweise gegen sie Zugewinnausgleichsansprüche hat, die mit ihrem Herauszahlungsanspruch bei Rückübertragung verrechnet werden könnten

Das kann aber nur im Einzelfall in Kenntnis des gesamten Anfangs- und Endvermögens geprüft werden.

Mehr Informationen zum Thema Zugewinnausgleich findest Du hier: http://asp-rechtsanwaelte.de/zugewinnausgleich/zugewinnausgleich.htm

Es besteht bei keiner zusätzlichen Vereinbarung zur Heirat die Zugewinngemeinschaft in einer Ehe. Der Wert des Hauses hat dir ja vor der Ehe auch gehört. d.h. sie hat während der Ehe die Hälfte des Hauses dazubekomen. Diese (ihre) Hälfte gehört dir ja auch, da ihr in Zugewinngemeinschaft lebt. Die anderen Werte (Geld, Autos, Mobiliar etc.) müssen auch mit eingerechnet werden. Sammle alles zusammen was dir vor Eheeintrit gehört hat. Eine Bewertung des Objektes ist unerlässlich. Leider wird nur eine Wertschätzung des Hauses zur Eheschließung möglich sein. Unterm Strich wird deine Frau dazugewonnen haben und somit wirst du, was auch immer auszahlen müssen. mein Tipp. Versuche nicht zu streiten aber lasse dir nichts gefallen!! Sicherlich hast du die Bude hochgezogen/gehalten. Verlasse dich nicht alleine auf den Anwalt sondern recherchiere selber. ohne Anwalt wirst du jedoch nicht auskommen, zumindest wenn sie streiten will. Viel Kraft !!! Wann genau ist die Frau ins Grundbuch eingetragen worden. Vielleicht hast du dort noch förmliche Möglichkeiten viel zu Bewegen.

Ich gehe davon aus, dass das Haus der einzige Wertgegenstand ist, um den gestritten wird, und zudem nehme ich an, dass das Haus schuldenfrei ist. Zunächst wird der Hauswert vor Eheschließung (=Anfangsvermögen Mann) geschätzt. Dann wird der Zugewinn des Hauses (ggf. trat Wertsteigerung ein) durch Schätzung festgestellt (=Endvermögen). Ergibt sich eine Differenz, muss jene zwischen den Ehegatten hälftig ausgeglichen werden. Da die Frau zu 50% Mitbesitzerin ist, kann Sie jederzeit ausziehen, ohne kündigen zu müssen. Ihre Rechte am Haus bleiben unverändert, denn kein Dritter kann Sie aus dem Grundbuch ohne eigene Einwilligung streichen. Der Ehegatte, der im Haus verbleibt, muss ihr die Hälfte der ortsüblichen Miete bezahlen (da die Frau 50% Grundbesitzanteil hat) plus ggf. Trennungsunterhalt. Da der Ehegatte einen indirekten Mitvorteil hat (weil er umsonst im Haus wohnt und den Kaltmietanteil spart), steigert dies sein Nettovermögen. Daraus kann ggf. ein erhöhter Trennungsunterhalt für die Frau während der Scheidungsphase resultieren. Wenn auf dem Haus Schulden liegen, haften bezüglich des Zugewinnausgleichs beide dafür. Wenn nur einer einen Kredit hatte, wird er den Kredit auch alleine tilgen müssen. Er kann vom anderen Partner allerdings Kompensation verlangen. Das hängt davon ab, wer wie und warum den Kredit abgeschlossen hat. Wurde z.B. ein teures Auto mit einem immobilienbesicherten Kredit zugunsten des Ehemannes gekauft, dann zahlt die Frau an dem Autokredit nichts mit.

tja -der einzige Trost ist - dass es vielen so geht. Ich arbeite gerade mit einem zusammen, der Hinz und Kunz kennt: der hat mir seit 2 Tagen schon 3 solcher Fälle aus unserer Stadt berichtet. Du kommst da nicht raus - ihr gehört die Hälfte des Hauses.

Nein du kannst sie nicht aus dem Grundbuch streichen lassen. Trotzdem lohnt sich ein Anwalt - die kenne nein paar Kniffe- die man versuchen kann.

der mann muß der frau die hälfte des wertes des hauses auszahlen, denn es gehört beiden zu gleichen teilen. sollte er die summe nicht aufbringen können, muß er das haus verkaufen und sie aus dem erlös bezahlen. aus dem grundbuch kann er sie nicht ohne ihr einverständnis streichen lassen.