Gerechte Aufteilung des Hauses bei Scheidung?

11 Antworten

Er war der Hauptverdiener - dafür hast du die Kinder großgezogen.

Du solltest dich unbedingt mit deinem Mann zusammen setzen. Es gilt nicht nur die Frage des Hauses zu klären - auch Regelungen bezüglich zu übertragenden Rentenpunkte sind notwendig.

Lass dich professionell beraten und lass dich nicht abzocken.

Natürlich, um den Versorgungsausgleich kommt er als gutverdienender Beamter nicht herum. Ich bin ja nur eine Teilzeitbüroangestellte. Unterhalt muss er mir nicht zahlen, da ich einen neuen Partner habe.

Du hast durch die Kindererziehungszeiten auch dazu beigetragen dass das Haus abbezahlt werden konnte, denn dadurch konnte sich dein Mann auf seine Arbeit konzentrieren.
Männer neigen immer dazu Erziehungsanteil einer Frau runter zu spielen. Du hast zwar nicht direkt Geld verdient, aber deinen Teil dazu beigetragen.

Ein Anwalt könnte helfen

Da kommt er nicht mit durch.

Du hast die Kinder erzogen und somit auf ein Einkommen verzichtet.

Die Regelung ist klar 1/3 zu 2/3.

Zahle ihm sein 1/3 aus und du hast Ruhe.

Hallo Kirsten,

zunächst einmal ist es doch super, dass du trotz bevorstehender Scheidung noch ein gutes Verhältnis zu deinem Mann hast. Das wird beim Scheidungsverfahren vieles erleichtern und vor allem Kosten und Nerven sparen, wenn ihr es schafft, einvernehmliche Regelungen zu vereinbaren.

Zu deiner Frage: Wenn ihr kein Ehevertrag geschlossen habt, gilt die Regelung des Zugewinnausgleichs. Demnach stünde deinem Mann die Hälfte am Haus zu. Allerdings wurde dies beim Haus durch die Eintragung ins Grundbuch abbedungen. Somit hat er keinen Anspruch auf die Hälfte der Eigentumsanteile am Haus. Auch wenn er mehr gezahlt haben mag, ändert das nichts. Sei also beruhigt.

Viel Kraft bei der Scheidung wünscht blumenvase.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wir haben tatsächlich einen Ehevertrag, der den Zugewinnausgleich ausschließt!

Vielen Dank für die Antwort 😌

Das Immobilieneigentum bleibt im Falle einer Scheidung bei dem, der im Grundbuch steht. D.h. du hast deine 2/3, dein noch Ehemann sein 1/3. Seine Forderung ist daher nicht oder kaum durchsetzbar.

Ich rate dir aber dringend, dich zumindest von einem RA beraten zu lassen. So teuer ist das nicht. Hier kann man dir nur die Richtung aufzeigen, richtig beraten aber nicht.