Wie erkennt ein Club Leute die dort Hausverbot haben?

12 Antworten

a) jemand vom personal könnte dich erkennen
b) jemand der weiß dass du Hausverbot hat könnte dich melden
c) es könnte irgendwo stress geben und du fällst wieder auf

egal wie... die chance dass du eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch bekommst ist hoch.

Wenn das erst einen Monat her ist, erkennen die dich ziemlich sicher noch.

Hast Du eigentlich ein Strafverfahren wegen der Körperverletzung zu erwarten? Dann wird das Urteil sicherlich nicht milder ausfallen, wenn noch eine weitere Straftat dazu kommt.

Hab kein Strafverfahren bekommen warum auch immer nur Hausverbot und wurde mit dem anderen von der Schlägerei rausgeschmissen

@HamudiLibanon

Jetzt siehst Du mal was das bringt, man hätte das auch anders regeln können .

Erkennen werden Dich die Türsteher ich denke mal, dass da welche sind.

So vielwerden dort nicht Hausverbot haben, deswegen können die sich an Dein Gesicht erinnern.

@HamudiLibanon

Ok, dann würden sie Dich wohl nur wegschicken oder rausschmeißen. Dann wäre die Sache ohne großen Aufwand erledigt.

Du solltest aber im Hinterkopf haben, dass sie auch die Polizei holen könnten. Hausfriedensbruch ist eine Straftat.

Maximal sagt der am Eingang: "Du kommst hier nicht rein". Der Versuch dort reinzukommen dürfte straffrei sein.

absolut falsch. Das betreten wäre ein strafbarer Hausfriedensbruch

@geheim007b

Er wird doch an der Tür abgewiesen, also straffreier Rücktritt von der Tat.

Und wenn er drinnen ist, kennt ihn auch keiner und die Straftat kann nicht entdeckt werden.

Nebenbei: Hausfriedensbruch gehört zu den reinen Antrags- und klassischen Privatklagedelikten.

@Still

und die Chance drinnen entdeckt zu werden ist auch nicht gering. Abräumer, Thekenkraft, Security die drin ist und nicht zuletzt gäste die ihn kennen und wissen dass er Hausverbot hat. Und ja... diese Strafanzeigen werden gestellt.

@Still

Da liegst du wohl falsch, niemand muss ihn abweisen, nur anzeigen!

Wenn "die Tür" und der Vorraum schon Besitztum ist, dann ist die Straftat schon begangen...

Ne - wenn derjenige das Besitztum betritt ( und das kann schon der dazugehörige Hof, Kellerabgang, Parkplatz ect..) sein, dann hat er schon eine Straftat begangen.

Der das Hausrecht ausübt will sowas nicht mehr sehen und deshalb ist das so! Herumlungern vor dem Eingang kann schon die erste Anzerige nach sich ziehen, spätestens dann merkt es der Kandidat..

Das Sicherheitspersonal wird regelmäßig unterwiesen, in der Regel werden auch die hausverbote durchgesprochen.

Kann sein dass die Türsteher dich nicht erkennen, vielleicht sogar mit Absicht damit es zur Anzeige kommt

Denn trotz eines Hausverbotes das Objekt zu betreten ist Hausfriedensbruch nach §123 StGB. Gibt dann eine ordentliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Vielleicht erkennt dich auch jemand im Club.

Sucht euch einfach einen anderen Club, wenn man Mist macht sollte man dafür auch geradestehen.

Dass Sie im Club jemanden zusammengeschlagen haben, das alleine ist schon eine Straftat. Ich nehme jetzt mal an, es kam in dieser Sache nicht zur Anzeige.

Zum Hausverbot:

Haben die im Club Ihre Personalien? Haben Sie das Hausverbot schriftlich erhalten? War in der Sache auch die Polizei dabei?

Wenn alles oben genannte nicht zutrifft, dann ist das mit dem Hausfriedensbruch schwierig, weil Sie könnten ja dann sagen, Sie haben kein Hausverbot erhalten. Etwas schwieriger ist das allerdings, wenn Sie Hausverbot erhalten haben, bei dem Zeugen dabei waren.

Grundsätzlich aber sollte ein Hausverbot dem Betroffenen schriftlich gegeben werden (z. B. mit einem Brief) oder einer schriftlichen Erklärung im Club.

Wenn Sie jedoch ein richtiges, "echtes", gültiges Hausverbot haben (also z. B. schriftlich), könnten Sie versuchen, mit dem Inhaber dieses Club's ein Gespräch zu führen. Vielleicht können Sie sich mit ihm einigen und er nimmt das Hausverbot zurück.

Wenn der Club-Betreiber das Hausverbot nicht zurücknimmt, dann haben Sie ein echtes Problem, denn das Hausverbot ist ein "Starkes Recht". Denn der Club-Betreiber hat nämlich das Hausrecht und darf somit auch ein Hausverbot erteilen, das ganze sogar ohne jeden Grund.

Schau'n Sie mal, vielleicht können Sie sich ja mit dem Club-Betreiber friedlich einigen.

LG Hans