Hausverbot.....Freund will aber seine Privatsachen?

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Der blufft doch nur. Glaubst du ernsthaft, die Kripo hat nichts anderes zu tun, als beim Möbelpacken zuzusehen?

Unsinn. Die Kripo ist doch nicht für solche Dinge zuständig. Entweder tritt er mit dem Bruder in Kontakt und vereinbart einen Termin, um die Sachen abzuholen oder er muss zivilrechtliche Schritte einleiten. Noch einfacher wäre es, einige Freunde oder Verwandte zu bitten, die Dinge abzuholen. Allerdings nur seine Sachen und friedlich!

da hilft wohl nur noch eine klage denn das hausverbot gilt und das der polizei mitbringt halte ich für fragwürdig oder gar die kripo ? die haben anderes zu tun in welchem folm hat der das denn gesehen wenn da keine gütliche einigung erfolgt meinetwegen am tag X zu einer zeit Y wenn der der das hausverbot erteilt hat mit anwedend ist werden die sachen abgeholt unter aufsicht klappt das nicht bleibt nur die klage

die Gesetzteslage ist klar: Das "Hausverbot" des Bruders ist nicht rechtsgültig, denn damit schränkt er ja auch im Grunde genommen die Freiheit seiner edlen Schwester ein. Dennoch kann der natürlich ein Zutrittsverbot an dem Ex aussprechen. Nix desto trotz hat der Anspruch auf Aushändig seines persönlichen Eigentums,und lässt die Ex oder deren Bruder nicht zu das er sein Eigentum abholen darf, begehen sie letzten Endes eine Unterschlagung - gilt auch wenn sie ein Zeug "entsorgen", auf welcher Weise auch immer: Also solltet ihr Doofköppe erwachsen genug sein und die Angelegenheit ohne die Einschaltung von Behörden abwickeln wie es für zivilisierte Menschen normal ist. Macht als einen Termin aus, an dem er seine Sachen unter der Aufsicht von Bruder und seiner Ex aus der Wohnung abholen kann, und das ohne Streit, ohne Radau, sonst mascheirt die ganze Meschpoke in den Knast hinter Schloß und Riegel, und da gehörts dann auch hin weils für die nomalen Schierigkeiten im Leben sowieso nicht reif sin :-) ist doch immer wieser erstaunlich, wie scnell die vermeintliche Liebe in Hass umschlägt, was für eine geistig verarmte Gesellschaft

Das Hausverbot gilt natürlich nach wie vor. Verstößt er dagegen, macht er sich wegen Hausfriedensbruchs ( § 123 StGB ) strafbar. Er darf natürlich andere Leute bitten, die Sachen für ihn aus der Wohnung zu holen. Oder der Hauseigentümer bringt die Sachen selbst aus dem Haus oder heben für den "Auszug" das Hausverbot vorübergehend auf.

Ein Fall für die Polizei ist dies aber keinesfalls. Hier wirst Du mit Deiner Bitte um Begleitung mit Sicherheit abgewiesen, da es sich hier lediglich um ein zivilrechtliches Problem handelt.