Darf mein Vermieter dem Vater meines Kindes Hausverbot erteilen?

10 Antworten

Normalerweise hast du das Recht, in deiner Wohnung zu empfangen, wen du möchtest. Der Vermieter kann nur dann ein Hausverbot aussprechen, wenn sich der Gast gegenüber dem Vermieter in einer Art und Weise verhält oder verhalten hat, die bedrohlich ist. Ihm z. B.Schläge androht, oder es andere Gründe gibt, die ein Hausverbot rechtfertigen. Wenn keine solche Gründe vorliegen, kann der Vermieter auch kein Hausverbot erteilen. Das Aushängen von Schildern im Haus durch den Vermieter, welches auf das Hausverbot des Gastes hinweist dürfte unzulässig sein, wenn sich der Gast nichts zuschulden kommen liess. Die verspätete Rückgabe ausgeliehener Sachen ist kein Grund ein Hausverbot zu erteilen. Konsequenzen kann es für dich nur haben, wenn Gründe vorliegen, die ein Huasverbot rechtfertigen und dieses Verbot nicht beachtet wird.  Das könnte dann Anlass für den Vermieter sein, dir die Mietsache zu kündigen.

Mietern steht grundsätzlich innerhalb ihrer gemieteten Wohnung das alleinige Hausrecht zu, denn jeder Mieter hat das Recht, jederzeit Besuch zu empfangen. Gegenüber sonstigen Dritten steht es der Eigentümerin frei, ein Hausverbot auszusprechen, solange nicht ein Mieter gegenüber der Vermieterin geltend macht, dass er diese Person empfangen will. Aber es gibt auch Ausnahmen....

ja, kommt aber auf die Gründe drauf an, wenn die schwerwiegend sind  kann der Vermieter "Hausverbot" für einen Besucher verhängen.

Bsp. -->Ausnahmsweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat. (AG Köln, Urteil v. 22.09.2004, WM 2004, 673).

Der Vermieter handelt gesetzeswidrig. Deine Besucher dürfen nicht gehindert werden um in deine Wohnung zu gelangen. Der angeführte Grund ist keiner der dazu berechtigen täte. Die Briefverteilung mit der Info ist unzulässig, da Eingriff bzw. Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte. Der Papa darf also zu jeder Tages-und Nachtzeit sein Kind und dich besuchen.

Der Vermieter handelt gesetzeswidrig. Deine Besucher dürfen nicht gehindert werden um in deine Wohnung zu gelangen.

Herrje, mal  wieder eine "Expertenantwort" á la albatros, die gewohnt - unverfänglich wie undiffenziert - populistisch Zustimmung zu erheischen sucht nach dem Motto: "Es kann nicht sein was nicht sein darf" :-(

Nur hilft es der besorgten Fragestellerin, wenn ihr und den Kind demnächst fristlos gekündigt wurde, weil das Hausverbot begründet ausgesprochen wurde, wenn sie deinen vollmundigen Rat, "der Papa darf also zu jeder Tages-und Nachtzeit sein Kind und dich besuchen" für bare Münze nähme?


@imager761

Ich glaub, du solltest mal zum Psychiater ...

Es kommt darauf an wo du wohnst ganz grob gesagt. Zum Beipiel wenn du zu Untermiete wohnst und der Vater sich nicht an die vom Vermieter gewünschte Ordnung hält zum Beispiel raucht obwohl das Untersagt ist, oder in der Wohnung radaliert dann schon.

Sonst aber nicht.