Ich habe im Fitnessstudio Hausverbot, habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

6 Antworten

Das Fitnessstudio ist berechtigt, bei einer fristlosen Kündigung - ein Hausverbot kommt dieser gleich - Schadensersatz zu verlangen, sofern die Kündigung (Hausverbot) durch vertragswidriges schuldhaftes Verhalten des anderen Vertragsteiles veranlasst worden ist. Das vertragswidrige Verhalten muss in der Regel vom Gewicht her vergleichbar sein mit einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, d.h. der Vorfall macht es unzumutbar unter Abwägung aller Interessen, das Vertragsverhältnis fortzuführen.

Der Schadensersatz wird also genau so hoch sein wie der zu entrichtende Beitrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Woher ich das weiß:Recherche

Versuch es doch einmal mit dieser Begründung. Vielleicht akzeptiert sie es.

Eine Strategie ist es ganz und gar nicht...

ich wäre gerne in diesem Studio geblieben, aber unter diesen Umständen ist das nicht möglich oder zumutbar. Und das nur, weil ich mit ihr nicht einer Meinung war....

Das Hausverbot ist gleichzeitig eine Vertragsstörung, daher wäre ein unbegründeter Verweis gleibedeutend mit einer außerordentlichen Kündigung zum Stichtag des Verweis.

Hast Du dir jedoch etwas zu Schulden kommen lassen und der Verweis beruht auf Deiner Schuld, hat das Fitnesstudio Anspruch auf Vertragserfüllung bis zum Ablauf der Vertragsperiode. Eine Vertragsverlängerung findet dennoch statt, wenn der Termin zu einer ordentlichen Kündigung bereits verfallen ist. In dem Fall würde der Vertrag erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin enden.

Wenn die Betreiberin bockig ist und Du mit dem von Ihr festgelegten Vertragsende nicht einverstanden bist, wird wohl nur ein Richter über das Ende des Vertrags entscheiden können

Du hast AGBs unterschrieben. Wenn man Fragen zu einem Vertag hat, dann liest man diese nochmal gründlich durch. Meistens beantworten sich die Fragen dann schon.