Hausverbot erteilt, "Gast" weigert sich, diesem zu fügen, welche Möglichkeiten habe ich?

9 Antworten

Ein Hausverbot gilt! Ein Hausverbot ist zivilrechtlicher Natur. Du als Eigentümer, Besitzer kannst selbst entscheiden, wen Du in Deinen Räumlichkeiten duldest! Verlässt er Deine Räumlichkeiten nicht freiwillig, kannst Du oder ein von Dir Beauftragter das Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen. Anzuwendende Paragraphen wären hier die §§ 858, 859 und 860 BGB. Bei Nachfragen, stehe ich gerne zur Verfügung.

JotEs  03.09.2013, 15:26

Hausfriedensbruch ist eine Straftat (§ 123 StGB).

firepower  04.09.2013, 06:31
@JotEs

Lies bitte die Frage richtig! Eine Anzeige ist nicht erwünscht. Und da es sich beim §123 StGB um ein AAD handelt, sind der Polizei die Hände gebunden, solange kein Strafantrag gestellt wird. Somit kommt nur eine Rechtsgrundlage aus dem Zivilrecht in Betracht!

Du darfst dir deine Kunden aussuchen; und er gehört halt nicht dazu. Jedes Erscheinen im Betrieb stellt einen Hausfriedensbruch dar und dieser wird auf Strafantrag hin auch verfolgt.Alternativ kannst du eine Einstweilige Verfügung beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes erwirken. Dazu braucht es ausdrücklich keinen Rechtsanwalt. Wenn er gegen diese Verfügung verstößt, gibt es direkt ein Bußgeld bzw. eine Freiheitsstrafe. Wer sowas in Händen hält, überlegt es sich zweimal, ob er dich ärgern will!

Da wäre doch mal als aller erstes wichtig was Sie für einen Betrieb haben, denn danach richtet es sich welchen Paragraphen Sie nutzen könnten um dem ganzen ein für alle mal ein Ende zu setzen. Wenn die Community, bzw. ich wissen/weiß was Sie für einen Betrieb führen können wir Ihnen wahrscheinlich besser weiterhelfen wenn Sie nicht dem § 123 StGB abs. (1) handeln wollen.

laut der Polizei: Wir haben die Möglichkeit ihm wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen, allerdings ist es sehr wahrscheinlich dass dieser Störenfried Gegenanzeige erstattet. Letzten Endes wird es ein sehr langwieriger Gerichtsprozess, folglich finanzielle Belastung für den Betrieb, die solange wie der Prozess dauert, auch kosten wird, bis/falls der Störenfried den Fall verliert.

JotEs  03.09.2013, 05:20

Was denn für eine Gegenanzeige? Hat der euch irgendwie in der Hand? Habt ihr ihm etwas angetan?

Ein Prozess wegen Hausfriedensbruch ist ein Strafprozess - der kostet euch keinen Cent. Evtl. müsstet ihr als Zeugen auftreten, dann erhaltet ihr eine Entschädigung (Zeugengeld).

Hey Freaky089,

wie es euch die Beamten sicher schon mitgeteilt haben können sie nichts machen solange ihr nicht weitergehen wollt.
Allerdings begeht er in dem Moment Hausfriedensbruch, wenn ihr ihm Hausverbot erteilt.

Ihr müsst wohl oder übel auch diesen Schritt noch gehen, erst dann kann er dafür belangt werden. Denn sonst begeht er ja auch keine rechtswidrige Tat.