Kontaktverbot für Versicherungsvertreter nach Vertragskündigung

2 Antworten

Durch die Kündigung der Versicherung habe ich der Gesellschaft / dem Vertreter mitgeteilt, dass eine weitere Betreuung (auch Kündigungsrückgewinnung) zukünftig nicht mehr gewünscht ist. Aktuelles EU-Recht / Vermittler-Recht.

So lange du ihm nicht sagst, er soll dich in Ruhe lassen, woher soll dann ein Kontaktverbot kommen? Vom Gericht? Wende dich an die Gesellschaft und schreibe: Ich möchte nicht weiter von Ihrem Aussendienst kontaktiert werden.(auch nicht telefonisch)

Mit freundlichen Grüßen