Glasversicherung kündigen

5 Antworten

Aber so ein Ding kostet doch meist rd. 25 EUR/Jahr und ordnet Glasbruch wie Duschtrennwände, Fenster aller Art, Flächenglas innen, Herdfenster und Cerankochfelder und so ein kleiner Betrag ist m.E. zu wuppen. Kaputte Scheiben kosten ein vielfaches und es muß doch Gründe geben, weshalb für so eine lange Laufzeit unterschrieben wurde. Es gibt genug Alternativen mit einem Jahr.!

Es gibt in so einem Fall genau drei Möglichkeiten der Kündigung.

  1. Die fristgerechte Kündigung nach 3 Jahren laut VVG. Kündigungstermin wäre hier der 12.08.2017.

  2. Die Kündigung nach Schadenregulierung. Möglich innerhalb nach 14 Tagen nachdem ein Schaden bezahlt wurde.

  3. Die Aufhebung des Vertrags. Das geht, wenn der Abschlussvermittler dem zustimmt.

Rechtlich sind die Verträge einwandfrei und es besteht kein Sonderkündigungsrecht oder gar die Aufhebung aufgrund Falschberatung.

Du könntest die Versicherung natürlich im Schadensfall kündigen ...

Wobei ich der Meinung bin, dass die Versicherung einen großen Fehler begangen hat, der eventuell zu einem Sonderkündigungsrecht führen könnte ... seit, ich lasse mich gerne korrigieren, 2009 dürfen Sachversicherungen nämlich maximal eine Laufzeit von 3 Jahren haben. Eine Laufzeit von 5 Jahren ist seitdem gar nicht mehr gestattet ... Erwähne das gegenüber der Versicherung, dann könnte deine Schwiegertochter meiner Meinung nach ganz schnell aus dem Vertrag herauskommen.

Mit dem Schadensfall weiß ich ... mit der Laufzeit von max. 3 Jahren auch. Leider durch den jetzigen Umzug im August fängt die Laufzeit wieder von vorn an und die "letzte" Vertragsänderung war im Dez. 2013 also wäre das bis max. 2016. Das Problem ist, dass sie den neuen Verträgen nie wiedersprochen hat. Und bei dem Vertrag im Dezember haben sie auch noch eine Laufzeit von 6 Jahren geschrieben. Eigentlich könnte ich dem Versicherungsmakler "Vermögensberater" nennt er sich ...... Er hat ihr schon während ihrer Ausbildungszeit diese Verträge aufgeschwatzt, obwohl sie als Hausrat nur 1 Schrank, 1 Bett, Stuhl Tisch und eine Kochecke hatte. Und das nächste Problem ist, dass sie nicht mehr den Antrag für die Versicherungen hat, aber vielleicht kann man sich von der "tollen" Versicherung eine Kopie schicken lassen.

@Camara66

Das verstehe ich nicht. Während der Ausbildung kann ich doch über das Elternhaus bis zu einer Summe von 45.000 EUR abgesichert werden, so jedenfalls bei meiner und eine eigene PH benötige ich auch nicht in der ersten Ausbildung.

@schleudermaxe

Ja, so ist dies auch bei unserer Versicherung bei unserem Sohn war dies auch so. Ich denke, hier hat der Vermögensberater nur seine Provision gesehen, obwohl er ein "guter" Bekannter der Familie war. Und wenn ich jetzt sehe, dass meine Schwiegertochter für alle 3 Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Glas) eine Jahresgebühr von 280 Euro hat, könnte ich platzen. Aber vielleicht bin ich nur durch meine Beiträge "verwöhnt", weil ich im öD arbeite.

Das ist Dummquatsch.

Die vereinbarte Vertragslaufzeit hat nichts mit der max. Vertragslaufzeit zu tun. Verträge können auch mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden.

Trotzdem ist eine Kündigung nach max. 3 Jahren Vertragslaufzeit möglich. Hier besteht weder ein Verstoß noch eine Falschberatung.

Viele Gesellschaften gewähren den 10%igen Sondernachlass nur dann, wenn man auch auf die Vertragshöchstlaufzeit laut Gesellschaft versichert. Und da macht man eben einfach die 5 Jahre, weil es für den Kunden billiger wird.

Einziger Nachteil besteht hier für den Abschlussvermittler, da er oftmals bei einer Kündigung zum 3. Jahr noch für 2 Jahre die Provision anteilig zurückzahlen muss.

ähm... weshalb hast du denn die Vertragslaufzeit jedes Mal verlängert?

Eine Adressänderung hätte doch gereicht.

Und ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten Verlängerungen Rückabzuwickeln...

Ja, meine Schwiegertochter hat nur die neue Adresse jeweils mitgeteilt und schon hatte sie gleich einen neuen Vertrag. Sie selber hat da nicht auf die Laufzeit geachtet. Mir ist dies nur bei der Durchsicht ihrer Unterlagen aufgefallen, die sie mir gegeben hatte, weil "unsere" Hausversicherung ... ein wesentlich günstigeren Tarif hat - 50 % weniger.

@Camara66

was heißt mitgeteilt? Telefonisch?

@fragmichdurch13

Sie hat es immer schriftlich gemacht bei jedem Umzug. Nur leider hat ihr das niemand gelernt, eine Kopie in den eigenen Unterlagen zu behalten. Wie gesagt, die reine Hausrat haben wir jetzt mit Sonderkündigungsrecht wegen Tarifzonenerhöhung gekündigt - mal abwarten, wie die reagieren. Übrig bleiben nur noch die Glasversicherung und Haftpflicht. Das Witzige ist bei jedem Umzug steht eine andere Begründung drin Ersatzantrag, Neuausfertigung, Vertragsänderung ...). Ich weiß nur nicht, ob ich bei einer Kündigung nach max. 3 Jahren mich eventuell sogar auf den 1. Versicherungsschein von 2010 berufen kann und ob sie die folgenden Neuausstellungen durch die Nichterteilung eines Widerspruches angenommen hat. Auf keinem der neuen Verträge steht übrigens eine Widerspruchsbelehrung.

@Camara66

Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Versicherung, immer nur der Umzug schriftlich mitgeteilt. Die große Frage ist, wurde ein Verlängerungsantrag unterschreiben oder nicht. Fordere dir einfach sämtliche Verlängerungsanträge von der Gesellschaft an. Sollte sie nicht unterschrieben sein, kannst du die gesamten Verträge anfechten.

@fragmichdurch13

Also nach Rücksprache mit meiner Schwiegertochter: Sie hat schriftlich 1. die neue Wohnanschrift und 2. nach Aufforderung die neuen Quadratmeter mitgeteilt. Keine Unterschriften weiter oder ähnliche Sachen. Die 7 !!!! Anträge liegen mir alle vor (was nicht bedeutet, dass sie so oft umgezogen ist). Die Versicherung hat einen Antrag geschickt mit 1. der neuen Wohnanschrift und dann später hinterher die neue qm-Zahl. Und bei jeder Wohnung wurde der vorherige Vertrag für erloschen erklärt (auf diesen steht leider doch eine Widerrufsbelehrung). Ich glaube langsam hier kommen wir bestimmt nur mit rechtlichem Beistand weiter, oder?? Eine Anfechtung ist bestimmt langwierig und auf welcher Grundlage? Danke!!

@Camara66

Wenn du dir ganz sicher bist , dass keine " Verlängerung " unterschrieben wurde, sollte der Fall schnell in den Griff zu bekommen sein.

Noch eins, seit ihr bei einem Makler , Vertreter , oder bei einer Telefonversicherung ?

@fragmichdurch13

Abgeschlossen wurden diese Versicherungen über einen Vermögensberater, der auch noch ein Bekannter der Familie meiner Schwiegertochter ist. Es ist aber eine bekannte Versicherungsfirma, die Niederlassungen befinden sich vorwiegend in den alten Bundesländern. Ich würde dir per Mail den Namen der Versicherung nennen, wenn das ok ist. Wir haben jetzt auch mal den Ursprungsantrag aus dem Jahr 2010 angefordert, da ihr keine Kopie ausgehändigt wurde und sich die Versicherung immer wieder auf die Widerrufsbemerkung dieses Antragsformulares beruft.

@Camara66

Hallo Camara66,

nachdem was du mir geschrieben hast, bin ich mir sicher, dass du die Verträge Rückabgewickelt bekommst. Der von dir benannte Vertrieb, ist unter Branchenkennern sehr verpönt. Die Vermittler fallen regelmäßig aufgrund ihrer minderwertigen Ausbildung und dubiosen Empfehlungen auf. Auch die Produkte dieses Unternehmens sind relativ teuer. Insbesondere die Vorsorgeprodukte sind von den Kosten relativ überzogen. Wir nennen diese Kollegen auch gerne „ Strukkis „ .

Was gut für euch ist, ist das dieser Vertrieb NICHT mit Vollmachten arbeitet. D.h…. ihr müsst eine Unterschrift auf den Verträgen leisten.

Heißt wiederum … sind die Verlängerungsanträge nicht unterschrieben worden, können sie aufgehoben werden.

Mein TIPP: Schreibe bitte die Gesellschaft an (nicht den Vermittler) . Bitte darum, euch sämtliche kopieren der Verlängerungsanträge zuzusenden. Sowie ihr den Beweis in den Hand habt, dass der Vermittler nicht die nötige Unterschriften eingeholt hat, könnt ihr auf die ursprüngliche Vertragslaufzeit bestehen.

@fragmichdurch13

Hallo fragmichdurch13, danke erst einmal. Jetzt heißt es erst einmal Schriftverkehr mit der Versicherung, um an die Verlängerungsanträge zu kommen (wobei in den Akten bestimmt nur die Umzugsmeldungen sind, welche nicht über den Vermittler, sondern direkt zur Versicherung geschickt wurden). Sobald es hier was Neues gibt, melde ich mich wieder.

Kann man nicht im Schadensfall kündigen?