versicherung endet am 01.07.2015 um 00.00 Uhr, zu wann soll ich kündigen?

4 Antworten

Deine Kündigung muss dem Versicherer vor dem 01.06.2015 zugegangen sein. Eine neue Versicherung kannst Du jederzeit abschließen, sie sollte am 01.07.2015, 00:00 Uhr, beginnen.

Nein, die Kündigung muss drei Monate vorher eingegangen sein, also vor dem 01.04.2015.

Wie man richtig kündigt:

Die Kündigung wird nur erfolgreich, wenn sie im letzten Jahr der Laufzeit und noch vor der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist eingeht. Bei den "normalen" Sachversicherungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate.

Das heißt in deinem Fall muss die Kündigung spätestens am 31.03.2015 bei der Versicherung eingehen, frühestens jedoch am 01.07.2014.

Einen neuen Vertrag kannst du auch schon maximal ein Jahr vor Ende des zu ersetzenden Vertrags machen. Sprich, bereits am 01.07.2014 hättest du einen Vertrag mit Beginn 01.07.2015 abschließen können. Der Beginn kann also maximal ein Jahr in die Zukunft gelegt werden.

Es gibt dann noch die Möglichkeit einer Differenzdeckung. Da kannst du zusätzlich zum bestehenden Vertrag einen zweiten Vertrag abschließen, ohne dass es zu einer Doppelversicherung kommt. Das macht man aber nur dann, wenn die Leistungen des bestehenden Vertrages zu niedrig sind, und man mehr Leistung erhalten möchte. Diese Differenzdeckung kostet 5 Euro und läuft bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Altvertrages und wird darauf in einen vollständigen Vertrag umgewandelt. Ab dem Zeitpunkt sind dann auch die normalen Beiträge zu entrichten.

Bei vielen musst du mehrere Monate drin sein bevor sie zahlen würden, daher würde ich die neue so legen das sie ab 1.7. einspringen würde!

Wo steht das? Versicherungsschutz besteht ab Datum im Antrag, frühestens ab Eingang des Antrages bei der Versicherung, oder?

@schleudermaxe

Nicht bei jeder! Lies den Vertrag! Gersde Haftpflicht und auch Rechtsschutz hast du oft erst nach 3 Monaten

@Repwf

In der Rechtsschutz schon, aber normalweise nicht in der privaten Haftpflicht.

Ist ja auch nicht sinnvoll, da ein Haftpflichtschaden in der Regel ein unvorhersehbares Ereignis ist.

Ab Heute mit Beginn 01.07.2015, so jedenfalls hier bei uns in Deutschland.