Hausordnung der Eigentumswohnung verbietet Grillen auf der Terasse!

7 Antworten

Nein, die Hausordung wird ja von allen Eigentümern verabschiedet, also auch von dir als Eigentümer.

grillen verboten! da spielt es keine rolle, welche betriebsart dieser hat. selbst mit strom ist grillen auf der terasse untersagt. basta! ;)

Kekskugel  04.10.2012, 22:04

Aber 14 Leute dürfen da gleichzeitig stehen und Jin LIng Zigaretten rauchen? Super, dieses Verbot.

Sie können für die nächste Eigentümerversammlung einen Tagesordnungspunkt vorschlagen, der mittels Änderung der beschlossenen Hausordnung das Benutzen von Gasgrillgeräten auf der Terrasse bzw. den Balkonen der WEG erlaubt. Darüber wird dann abgestimmt. Erreichen Sie eine Mehrheit, wird die Hausordnung entsprechend geändert und Sie können künftig Ihrem Grillvergüngen im Freien nachgehen. Ohne Mehrheitsbeschluß brutzeln Sie weiter auf dem Herd oder in der Backröhre.

Dies gilt nur dann, wenn Sie auch der Eigentümer dieser Wohnung sind. Ansonsten müßte Ihr Vermieter als Eigentümer diese Anregung aufgreifen.

Ja das kann man verbieten, stell dir vor die nachbrn über dir hängen gerade ihre Wäsche auf, schau nach was in der Hausordnung steht....

schelm1  25.09.2012, 14:23
...lies nach, was schon in der Frage steht!:

hat mir der Hausmeister inzwischen mitgeteilt, dass es verboten sei diesen zu verwenden da es eine Regel in der Hausordnung gibt.

ErdeerSahne  25.09.2012, 14:34
@schelm1

gib doch lieber eine sinnvolle antwort anstelle meine zu kritisieren

schelm1  25.09.2012, 14:47
@ErdeerSahne lesen mein Bester! - lesen!!!

schelm1schelm1 vor 26 Minuten

Sie können für die nächste Eigentümerversammlung einen Tagesordnungspunkt vorschlagen, der mittels Änderung der beschlossenen Hausordnung das Benutzen von Gasgrillgeräten auf der Terrasse bzw. den Balkonen der WEG erlaubt. Darüber wird dann abgestimmt. Erreichen Sie eine Mehrheit, wird die Hausordnung entsprechend geändert und Sie können künftig Ihrem Grillvergüngen im Freien nachgehen. Ohne Mehrheitsbeschluß brutzeln Sie weiter auf dem Herd oder in der Backröhre.

Dies gilt nur dann, wenn Sie auch der Eigentümer dieser Wohnung sind. Ansonsten müßte Ihr Vermieter als Eigentümer diese Anregung aufgreifen.