Dürfen Eigentümer die Hausordnung ändern?

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Ein Mieter hat mit den Beschlüssen einer WEG nichts am Hut, so jedenfalls die Gerichte immer wieder hier bei uns. Eine einseitige Änderung der mietvertraglichen Vereinbarungen ist auch nicht möglich. Schaue also in die Vereinbarungen und Kopf hoch.

Die Eigentümer können mehrheitlich eine Änderung der Hausordnung beschließen, die dann für sie selbst und für alle künftigen Neuvermietungen gelten, sofern im Mietvertrag nicht eine Klausel enthalten ist, die eine Anpassung der Hausordnung zuläßt, wenn eine solche für das Haus von den Eigentümern beschlossen wurde.

Wenn das mit den Ruhezeiten künftig restriktiver gehandhabt wird, muss man sich dann als nicht betroffener Mieter nicht daran halten, darf sich aber auch nie darauf berufen, wenn man selbst gestört wird durch Nachbarn, die außerhalb der von der WEG beschlossenen Zeiten übermäßig Krach machen.

Die Mieter müssen sich nicht alles gefallen lassen, sie können dann einfach ausziehen.

Nein,das darf nur die Hausverwaltung,allderdings mit Absprache der Eigerntümer bei der Eigentümerversammlung.

die Hausverwaltung darf nur das was die Eigentümer beschließen

Bist Du dir sicher? Nur Absprache?

Wenn die Eigentümergemeinschaft das mehrheitlich entscheidet, ja.

Die Mieter müssen sich das gefallen lassen. Deswegen sind sie auch Mieter, keine Eigentümer.

Vorsicht. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

@prohaska2

Das ist richtig, aus dem Grund müssen sich die Mieter auch daran halten.

Die Hausordnung kann verändert werden.a

Die Mieter müssen sich aber nicht alles von den Eigentümern gefallen lassen, oder?

@Maylea

Sofern sie sich im Rahmen des Gesetzes und der Hausordnung bewegen - klar.

Nur zur Erinnerung: Du MIETEST die Wohnung, sie gehört dir nicht. Das solltest du immer im Hinterkopf behalten.

Willst du selber mitreden - kaufe dir eine Wohnung.

@stinkertum

Deine kühne Behauptung interessiert aber die Gerichte hier bei uns nicht die Bohne. Also bitte! Beispiel: Änderungen zum Abstellraum Keller und Boden, obwohl nicht vermietet, müssen Mieter nicht hinnehmen, ebensowenig Änderungen die Reinigung betreffend, u.a..