Mieter mach Stimmung gegen Vermieter. Was können wir tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Mieterversammlung ist sicherlich nicht das schlechteste. Vielleicht würde es schon helfen, mit einigen "vernünfigen" Mieter zu sprechen. Es muss ja Gründe geben, warum alle Mieter Ihre Vermieter schlecht da stehen lassen. Vielleicht basiert es auf den Lügen des einen Mieters oder vielleicht sind auch Missverständisse der Grund für die Unruhe. Ein Gespräch hilft sicher. Ansonsten hab ich hier noch etwas rechtliches im Bezug auf die Kündigung:

Ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit kann durch den Vermieter grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 573 BGB gekündigt werden. Demnach muss der Vermieter ein "berechtigtes Interesse" als Kündigungsgrund nachweisen und die schriftliche Kündigung begründen. Gem. § 573 II hat der Vermieter insbesondere ein berechtigtes Interesse, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft erheblich verletzt, der Vermieter Eigenbedarf geltend machen will oder der Vertmieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen Verwertung gehindert wird.

Die sollen einfach Kündigung wegen Eigenbedarf reinschreiben und fertig.

hotguenther 
Fragesteller
 24.09.2008, 10:17

Das geht in dem Fall nicht.

Tippse  24.09.2008, 10:19
@hotguenther

Ach so. Haben die schon mal mit dem Typen geredet, was er für ein Problem hat? Vielleicht lässt es sich aus der Welt schaffen! Hm?

Auskunft  24.09.2008, 10:18

Denkbar schlechter Rat !

Tippse  24.09.2008, 10:29
@Auskunft

Und warum genau, Auskunft? Bitte um Erklärung! Danke!

Auskunft  24.09.2008, 10:47
@Tippse

Wenn der Eigenbedarf nicht gegeben ist, kann der Schuß ganz gewaltig nach hinten losgehen.

Das kann zu Schadenersatzforderung führen:

"Als Schaden kommen alle in Verbindung mit der Kündigung stehenden Kosten in Betracht: Zum Beispiel die Umzugskosten und Kosten einer notwendigen Einrichtung, aber auch Maklergebühren für die Suche nach einer neuen Wohnung und Mehraufwendungen infolge größerer Entfernung der neuen Wohnung zum Arbeitsplatz. Schaltet der Mieter einen Detektiv ein, um festzustellen, ob der Eigenbedarf wirklich besteht oder nur vorgetäuscht wird, so kann er auch diese Kosten ersetzt verlangen. Voraussetzung ist, dass er den Kündigungsschutzprozess aufgrund der Detektivermittlungen gewinnt."

(...internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05-5.htm)

Seeeeeeeeeeeeeehr teuer !!

Obelhicks  24.09.2008, 10:48

selten sehe ich so kriminelle und gefährliche ratschläge

eine mieterversammlung habe ich nur bei wohnungsbaugesellschaften gemacht. aber warum nicht auch in kleineren einheiten?. der rat von stella ist gut. ich denke aber daß dir einige tagesordnungspunkte mehr einfallen werden. schließlich schreibst du von einer mietminderung ohne gleichzeitig mietrückstand zu erwähnen. die minderung ist also offenbar gerechtfertigt. sieht es bei anderen mietern ähnlich aus? wenn es da ein paar baustellen gibt würde ich mal mit der bank sprechen, vielleicht kannst du modernisierungsmaßnahmen einleiten die die mieter begrüßen. modernisierungen kann man (mit ausnahme fälliger reparaturen) mit 11 % auf die miete umlegen.

stella hat wirklich gut geantwortet. ich denke daß auch eine kündigung nach 569 BGB in betracht kommt. ich würde die kündigung fristlos und gleichzeitig mit frist aus wichtigem grund aussprechen (schriftlich). dabei kannst du alle o.g. gründe angeben und als begründung für die fristlose auflösung des mietverhältnisses den tätlichen angriff auf den vermieter (misshandlung des vermieters).

hotguenther 
Fragesteller
 24.09.2008, 11:04

Nein, die Mietminderung ist nicht gerechtfertigt. Trotzdem danke

Obelhicks  24.09.2008, 11:07
@hotguenther

darüber kann letztlich nur ein ordentliches gericht entscheiden. aber wenn die minderung ungerechtfertigt ist kannst du sie als mietrückstand aufaddieren. bei 2 monatsmieten rückstand ist die außerordentliche (fristlose) kündigung zulässig.

hotguenther 
Fragesteller
 24.09.2008, 11:11
@Obelhicks

Danke. DH

Ich würde glattweg eine Mieterversammlung einberufen ( aus wichtigem Grund ) und bei der Versammlung das als einzigen Tagespunkt behandeln. Einfach nur sachlich Punkt für Punkt aufzählen und dem faulen Apfel Gelegenheit geben, sich zu äussern.

Wegen einer Lündigung würde ich allerdings den Anwalt konsultieren.