Hausmeister entfernt Fahrräder und will sie anketten. Ist das erlaubt?

7 Antworten

Komischer Vermieter, der seinen Hof absperrt und den Mietern keinen Schlüssel gibt. Steht denn ansonsten der Hof zur allgemeinen Nutzung durch die Mieter zur Verfügung (Mietvertrag!). Wenn das der Fall ist, dürfte die zeitlich beschränkte Nutzung gegen den Mietvertrag verstoßen. Das sollte man mal prüfen.

Ansonsten: Natürlich kann der Vermieter verlangen, dass keine Fahrräder an die Hauswand gelehnt werden. Jedoch hat der Vermieter, sofern der Gehweg öffentlicher Grund ist, keine Handhabe, wenn Räder ohne anzulehnen vor dem Haus abgestellt werden. Sollte er Angst haben, dass der schönen Fassade was passiert, muss er eben warten, bis was passiert ist und dann den Schadensverursacher, der noch nicht einmal der Eigentümer des Fahrrades sein muss, zur Verantwortung ziehen, sofern er diesen jemals ermitteln kann.

Natürlich darf der Hausmeister die Fahrräder noch nicht einmal anfassen. Allenfalls im Fall von akuter Gefahr, was genau genommen alle Fahrräder betrifft, die an die Wand gelehnt werden.

Er darf die Fahrräder eigentlich nicht festketten.

Der Vermieter hätte aber das Recht, jeden Mieter abzumahnen, der ein Fahrrad an die Hauswand lehnt. Dazu müßte er aber erst einmal wissen, welches Rad wem gehört. Wenn das Festketten eine gute Möglichkeit ist, das festzustellen, wird man ihn bzw. den beauftragten Hausmeister kaum daran hindern können.

Der Hauseigentümer hätte also in dem Moment, wo der Hausmeister auf diese Weise den Eigentümer eines Fahrrades ermittelt, das zuvor an der Hauswand gelehnt war, die Möglichkeit, diesen, falls er ein Mieter oder Mitbewohner einer Mietpartei ist, den betreffenden Mieter abzumahnen.

Im Wiederholungsfall droht dann die Kündigung des Mietvertrags.

Im Fall der Kündigung wird sich der/die Mieter/in aber wehren und dann müßte der Hausmeister bzw. der Vermieter schon beweisen können, dass die beschuldigte Person ihr Fahrrad wirklich jedesmal direkt an die Hauswand anlehnt. Wird das Rad nur vor der Wand abgestellt, könnte es immer noch sein, dass jemand anders dann das Rad anlehnt.

Eigentlich schon eine dumme Sache, die vermutlich am besten und einfachsten für alle zu lösen wäre, wenn der Vermieter den Zugang zum Hof rund um die Uhr schaffen würde und dort eine Fahrradabstellmöglichkeit anbieten würde, die sein Haus nicht gefährdet.

Hania123 
Fragesteller
 29.01.2016, 14:29

Wow vielen vielen Dank für deine Antwort. Der Hof ist zur algemeinen Nutzung vorgesehen. Es sind dort auch Fahrradständer verfügbar aber halt nicht zu jeder Uhrzeit.

Du hast mir trotzdem sehr weitergeholfen! :-)

Natürlich nicht. Der Gehweg gehört nicht zum Verfügungsbereich des Vermieters und geht ihn gar nichts an. Allerdings würde ich mein Fahrrad nicht an die Hauswand lehnen. Sollte er das Rad anketten würde ich ihm schon einmal androhen, dass du dein Rad mit einem Bolzenschneider "befreien" wirst.

johnnymcmuff  29.01.2016, 11:32

Auf dem Gehweg ist etwas anders als an die Hauswand an die Hauswand lehnen, leuider wissen wir nicht was der Fragesteller macht

Rede mal mit dem Hausmeister über das Problem, er hat sicher einen Grund warum er das macht, und es ist mit Sicherheit ein simpler Grund

johnnymcmuff  29.01.2016, 11:29

Die schöne Hauswand soll wohl nicht beschädigt werden oder man findet den Anblick einfach hässlich.

Suche dir einen sicheren Platz für dein Fahrrad, der den Hausmeister nicht stört. Fange keinen Streit an.