Hausmeister "entsorgt" hochwertiges Rennrad aus Fahrradkeller
Ich befand mich für ca.4 Monate beruflich im Ausland. In dieser Zeit wurden verschiedene Fahrräder in unserem Fahrradkeller erst markiert, nach einigen Wochen entfernt und nach ca. 4 Wochen "entsorgt". Ziel war es vornehmlich Fahrradleichen zu entrümpeln.
Leider befand sich darunter auch mein hochwertiges Marken-Rennrad. Zeitwert ca. 500 Euro, komplette Ultegra Ausstattung, Carbon-Gabel, sehr leichter Alu-Rahmen. Auch für den Laien keine typische Fahrradleiche.
Nach Rückkehr stellte ich den Hausmeister zur Rede. Seine Aussage er habe "das Rad wohl am Wertstoffhof verschenkt" zweifelte ich an. Der Hausmeister erwiderte daraufhin " ich müsste ihm erst einmal das Gegenteil beweisen".
Frage: - Wie ist diese Situation straf- bzw. zivilrechtlich einzuordnen? - Was kann ich nun tun, wie sollte ich vorgehen? - Kann ich Anzeige erstatten? - Wie kann ich Schadensersatz geltend machen? - Kann ich mich an die Versicherung des Hausmeisters wenden? - Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, entstehen mir sofort Kosten wenn ich mich an einen Anwalt wende? - Welche Erfolgsaussichten habe ich? - Wer hat ähnliches erlebt?
7 Antworten
Solche Aktionen an öffentlichen Plätzen, z. B. Bahnhöfen, sind völlig korrekt. Nicht aber im Haus, das man bewohnt. Bei dem man einen Fahrradkeller mitgemietet hat und wo man davon ausgehen darf, dass das Eigentum im Prinzip genauso sicher bewahrt wird, wie in der Wohnung selbst. Die Aktion ist trotz aller Maßnahmen drum herum (Kennzeichnung etc.) illegal. Der Vermieter hat schon was damit zu tun, denn die Hausverwaltung ist im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig. Es hätte eines Beschlusses der Eigentümerversammlung bedurft, um eine solche tiefgreifende Maßnahme durch zu führen. Hat die Hausverwaltung jedoch eigenmächtig gehandelt, ist sie von der Eigentümergemeinschaft oder von einzelnen Eigentümern haftbar zu machen. Dein Anspruch muss sich also gegen den Vermieter als erstes richten. Aber ohne Anwalt vermutlich keine Chance.
Schreib an den Vermieter eine Schadenersatzforderung wegen Wegnahme des Fahrads durch den Hausmeister. Vergiss nicht den Betrag in Euro draufzuschreiben.
Falls der Vermieter zappelt, meldest du das deiner Hausratversicherung - die zahlt und nimmt den Vermieter in Regress.
Ich würde die Forderung an Vermieter und Verwaltung schicken. Kündige denen an, dass du, falls keine passende Reaktion kommt, Anzeige wegen Diebstahl erstattest.
Wenn eine Kennzeichnung stattgefunden hat ist es kein Diebstahl. Wenn ein "hochwertiges" Rad Plattfüße hat und eingestaubt ist, ist es tatsächlich eine Fahrradleiche. Und wenn man sich vier Monate im Ausland aufhält, hat man ohnehin die Pflicht sich bei der Verwaltung oder dem Hausmeister abzumelden, wegen eventueller Schäden in der Wohnung. Ich verstehe immer nicht, warum, sich solche Typen immer hinterher hier ausmähren, wenn alles schon gelaufen ist und dem Hausmeister alles anhängen wollen!
Man hat die Pflicht sich beim Hausmeister abzumelden? Wo steht das denn?
Stelle Dir vor in Deiner Wohnung passiert irgend etwas, der Verwalter ruft die an vorausgestzt er hat eine aktuelle Tel. Nr, von Dir und bittet Dich schnell zu kommen weil aus Deiner Wohnung Wasser läuft. Und Du sagst ich bin in Spanien und kann nicht mal eben. Der Verwalter sagt, und wo ist ein Schlüssel hinterlegt um schnell in die Wohnung zu kommen, Du antwortest nirgendwo. Dann ruft er die Feuerwhr läßt die Tür öffnen unter dem Motto, hier ist Gefahr im Verzug und alles was damit zusammenhängt geht dann auf Deine Kosten. So sieht die Rechtslage aus.
Trotzdem ist niemand verpflichtet, sich abzumelden.
Hier gehts auch nicht um Gefahr in Verzug.
Also ich würde mich erst einmal an die Hausverwaltung richten und da nachfragen was das soll. immerhin können die doch nicht erwarten, dass jeder Mieter diese Hinweise sieht! Ob der Hausmeister diese Fahrräder dann auch einfach so wegschmeißen darf ist die nächste Frage.
Auch diese freche Antwort des Hausmeisters gibt mir irgendwie zu denken.
Aber schau erst einmal was die Hausverwaltung dazu sagt. Notfalls kannst du den Hausmeister wegen Diebstahl anzeigen.
Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl.
Ich muss hinzufügen, dass an den Fahrrädern Zettel angebracht wurden, mit denen die Mieter aufgefordert wurden "aktive" Fahrräder mit Namen zu versehen. Aufgrund meiner Abwesenheit hatte ich davon keine Kenntnis und konnte nicht eingreifen. Aber auch andere anwesende Mieter erfuhren von der Aktion teilweise nur zufällig.
Handelt es sich tatsächlich um Diebstahl, sind die Kriterien im rechtlichen Sinne hier erfüllt?
Der Vermieter hatte damit eigentlich nicht direkt etwas zu tun. Der Hausmeister, im Auftrag der Hausverwaltung. Hausratsversicherung habe ich leider auch nicht.