Frage zur StVO? Dürfen hier alle Autos (blau, orange oder grün) parken?
Und zwar ist das eine Skizze unserer Straße, kurze Erklärung: Schwarz =Straße, gelb=Häuser, grau Gehweg und orange;blau;grün= Autos.
Und zwar darf man hier von Süden nach Westen beidseitig fahren, aber die Straße im Westen ist schmal und hat kein Gehweg. So das immer der entgegenkommende warten muss. Die Straße zum Osten ist ein DURCHFAHRTS VERBOT Straße wo keine Retungsfahrzeuge durch passen, da es eine Unterführung eines Hauses ist und die Breite und Höhe es nicht zulässt. Die Straße ist aber von der anderen seit bis zur Unterführung Sackgasse.
So jetzt wurde mir verboten am Platz des blauen Autos zu stehen da ich im Kreuzungsbereich stehe ..... Das stimmt so zwar, aber es darf durch die Straße nicht gefahren werden NICHT MAL FAHRRÄDER ODER ANLIEGER....
Und der Platz des grünen wurde mir auch vom Ordnungsamt aus dem selben Grund verbote. Da wurde mir von der Polizei gesagt, dass ich dort stehen darf weil man rechts ja eh nicht rein fahren darf ...
Kennt sich jemand damit aus?
Weil man konkret dazu nichts im Netz findet....
Wer hat recht ? Und kann ich vielleicht doch irgendwas bewirken?
Ps jeder fährt durch die VERBOTS Straße durch auch das Ordnungsamt🤔
4 Antworten
Es handelt sich nicht um eine Kreuzung, sondern um eine Einmündung.
Die Einmündung besteht nur auf der Südseite, weshalb der Grüne tatsächlich nicht innerhalb des 5-Meter-Bereichs von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten parken darf.
Auf der Nordseite gibt es jedoch keine Einmündung. Daher besteht dort auch kein entsprechendes Parkverbot. Blau und Orange dürfen dort also parken, solange sie nicht gegen andere Vorschriften verstoßen (z.B. Restfahrbahnbreite, Einfahrt, durch Schilder angeordnetes Haltverbot etc.).
Als Ergänzung:
Meiner Meinung nach handelt es sich hier trotz des durch das Schild gesperrten Straße um eine Einmündung, mit den von mir beschriebenen Folgen.
Anders wäre es, wenn die Straße richtig gesperrt wäre, also mit Absperrbaken, so dass ein Befahren tatsächlich nicht mehr möglich wäre. Dann würde es keine Einmündung mehr sein. Es wäre dann wohl eher eine Kurve, in der man dann nicht parken darf, wenn sie "scharf" ist. Das kann ich aus der Skizze aber nicht beurteilen.
Wie man das jetzt einem anders denkenden Polizisten oder Ordnungsamtsmitarbeiter klar machen soll, weiß ich auch nicht.
Aber ich bin auch der Meinung, so lange es noch nicht weg ist, darf ich dort an beiden Stellen Stehen
Ich weiß nicht, welche beiden Stellen du damit jetzt meinst, aber um Missverständnissen vorzubeugen:
Meine Meinung war: Blau und Orange stehen korrekt - Grün darf dort nicht parken.
Sinniger Weise steht im § 12 StVO nicht, dass das Parken in einer Einmündung oder Kreuzung verboten ist ; - )
Trotzdem stehen alle 3 Fahrzeuge in einer Einmündung und wären somit zu sanktionieren.
Der grüne behindert die Fussgänger im Kreuzungsbereich, wenn der Gehweg dort endet und dein Auto darf das Schild nicht verdecken
Bei den anderen fällt mir nur ein, ob ein LKW um die Ecke kommt, sonst scheint es mir ohne Rad-und Fussweg erlaubt.
Hallöchen,
ganz klar, es ist und bleibt eine Einmündung. Grün darf wegen des 5-m-Bereichs nicht parken, Orange und Blau nur, wenn die Restdurchfahrbreite von 3,05 m (gemessen ab Außenkante Außenspiegel) eingehalten wird. Quelle: § 12 StVO inkl. Rechtsprechung (zum Maß der Restdurchfahrbreite).
Es ist nur das Schild dort. Wir haben jetzt schon länger Probleme mit dem OA aber bis jetzt durften alle dort stehen, schon seit 27 Jahren und es gab keine Straßenänderung..... weil dort jeder durchfährt, ist das Straßenverkehrsamt sogar der Meinung das Verbotsschild weg zunehmen.🤔 Aber ich bin auch der Meinung, so lange es noch nicht weg ist, darf ich dort an beiden Stellen Stehen..... Nur nicht gleichzeitig weil ich die Restbreite sonst nicht einhalten würde..... Aber muss sie für die Straße eingehalten werden ? Mein Strafzettel bezahle ich auch erst wenn er mir seinen Grund nachweisen kann.