Frage zur StVO? Dürfen hier alle Autos (blau, orange oder grün) parken?

 - (Recht, Auto und Motorrad, Polizei)

4 Antworten

Es handelt sich nicht um eine Kreuzung, sondern um eine Einmündung.

Die Einmündung besteht nur auf der Südseite, weshalb der Grüne tatsächlich nicht innerhalb des 5-Meter-Bereichs von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten parken darf.

Auf der Nordseite gibt es jedoch keine Einmündung. Daher besteht dort auch kein entsprechendes Parkverbot. Blau und Orange dürfen dort also parken, solange sie nicht gegen andere Vorschriften verstoßen (z.B. Restfahrbahnbreite, Einfahrt, durch Schilder angeordnetes Haltverbot etc.).

Als Ergänzung:

Meiner Meinung nach handelt es sich hier trotz des durch das Schild gesperrten Straße um eine Einmündung, mit den von mir beschriebenen Folgen.

Anders wäre es, wenn die Straße richtig gesperrt wäre, also mit Absperrbaken, so dass ein Befahren tatsächlich nicht mehr möglich wäre. Dann würde es keine Einmündung mehr sein. Es wäre dann wohl eher eine Kurve, in der man dann nicht parken darf, wenn sie "scharf" ist. Das kann ich aus der Skizze aber nicht beurteilen.

Wie man das jetzt einem anders denkenden Polizisten oder Ordnungsamtsmitarbeiter klar machen soll, weiß ich auch nicht.

Es ist nur das Schild dort. Wir haben jetzt schon länger Probleme mit dem OA aber bis jetzt durften alle dort stehen, schon seit 27 Jahren und es gab keine Straßenänderung..... weil dort jeder durchfährt, ist das Straßenverkehrsamt sogar der Meinung das Verbotsschild weg zunehmen.🤔 Aber ich bin auch der Meinung, so lange es noch nicht weg ist, darf ich dort an beiden Stellen Stehen..... Nur nicht gleichzeitig weil ich die Restbreite sonst nicht einhalten würde..... Aber muss sie für die Straße eingehalten werden ? Mein Strafzettel bezahle ich auch erst wenn er mir seinen Grund nachweisen kann.

@Doro2012

Aber ich bin auch der Meinung, so lange es noch nicht weg ist, darf ich dort an beiden Stellen Stehen

Ich weiß nicht, welche beiden Stellen du damit jetzt meinst, aber um Missverständnissen vorzubeugen:

Meine Meinung war: Blau und Orange stehen korrekt - Grün darf dort nicht parken.

Sinniger Weise steht im § 12 StVO nicht, dass das Parken in einer Einmündung oder Kreuzung verboten ist ; - )

Trotzdem stehen alle 3 Fahrzeuge in einer Einmündung und wären somit zu sanktionieren.

Der grüne behindert die Fussgänger im Kreuzungsbereich, wenn der Gehweg dort endet und dein Auto darf das Schild nicht verdecken

Bei den anderen fällt mir nur ein, ob ein LKW um die Ecke kommt, sonst scheint es mir ohne Rad-und Fussweg erlaubt.

Hallöchen,

ganz klar, es ist und bleibt eine Einmündung. Grün darf wegen des 5-m-Bereichs nicht parken, Orange und Blau nur, wenn die Restdurchfahrbreite von 3,05 m (gemessen ab Außenkante Außenspiegel) eingehalten wird. Quelle: § 12 StVO inkl. Rechtsprechung (zum Maß der Restdurchfahrbreite).