Hauskauf zu zweit

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Leider ist es so: Bereits am Anfang das Ende regeln! Ohne Notar läuft gar nichts!

Vor dem Notar schliesst ihr einen Vertrag über die Verteilung des Vermögens. Dafür macht man ein Vermögensverzeichnis, wie der Stand bei Beginn ist. Für den Fall der Ehe oder LePa: a) Anfangsvermögen (Du: 40.000,- €) wird nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, nur der Zuwachs des Zeitwertes. Das kann man aber auch ausschliessen.

b) Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung Anstatt b) Gütertrennnung

Den Güterstand müsst ihr regeln. b) könnte besser sein. Erbrechtlich könnte das aber wieder ein Nachteil sein. Notar fragen.

Heirat: Vorher (!) Abschluss Ehevertrag, ebenso bei Lebenspartnerschaften (eingetragenen). Versorgungsausgleich: Hier ist nicht alles möglich, bei Unterhalt für Kinder auch nicht. Notar fragen!

Ihr könnt das so romantisch angehen, wie Du schreibst, kommst aber nicht darum herum, vorher mit der Freundin beim Notar einen Vertrag aufzusetzen, wie das Vermögen am Ende der Beziehung aufgeteilt wird. Das ist aber nichts "Böses", denn beim Eigentum an einem Unternehmen macht man das auch so. Es wird vereinbart, dass der andere Teil keine Rechte und Ansprüche erwirbt einschl. Erbrecht. Andersfalls wären die Insolvenzen noch umfangreichen. UnternehmerInnen heiraten aber trotzdem.

Vertraglich vereinbaren kann man z.B. eine Zustimmungsverpflichtung zum Verkauf und wer es entscheidet. Oder wie bei Instandhaltungen die Kosten verteilt werden. Oder wie die laufenden Betriebskosten verteilt werden usw.

Wird jedoch ein Haus bzw. Grundstück erworben, und der andere zahlt das mit, so kann man den Problemen ausweichen: Vereinbare, dass Du in eine sichere Kapitalanlage einzahlst, die auf Deine Freundin / Ehefrau läuft und nicht Gegenstand einer Vermögensauseinandersetzung ist. Das, was sie als Hausbeitrag zahlen soll, würde da reinfliessen. Dafür steht sie nicht im Grundbuch. Oder Du vereinbarst bei Trennung einen bestimmten Anteil am Wert des Hauses an sie auszuzahlen. Der Wert wird von einem vereidigten SAchverständigen ermittelt, die Kosten geteilt..

Es gibt hier diverse Alternativen. Und bedenke: Beim Geld hört jede Freundschaft auf! Und wenn eure Beziehung diese Regelungen nicht aushält, dann lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

Ich würde mich vom Notar entsprechend beraten lassen und einen entsprechenden Vertrag abschliessen, andernfalls läuft es so, wie die anderen hier im Forum schreiben.

Hergenroether  29.06.2011, 10:37

das ist mal eine ordentliche Antwort. Gratuliere!!

Nach 3 Jahren gehört das Haus sowieso immer noch der Bank. Ob du dann deine 40.000 € raus bekämst wage ich zu bezweifeln.

CaptainDan 
Fragesteller
 29.06.2011, 18:57

Ganz genau, darum geht es mir ja! Das Haus gehört dann wohl zu 99% der Bank.

Aber was genau würde dann passieren?

Müsste meine Freundin aus dem Bankvertrag aussteigen? Müsste ich Ihr etwas zahlen? Und wenn ja, was?

Laß den romantischen Blödsinn! Tapri hat völlig recht. Ich würde alleine kaufen, falls die Bank mitzieht, und an die Freundin untervermieten. Alles andere wird eine Katastrophe im Trennungsfall und unendlich teuer! Liebe ist doch nicht von einem gemeinsamen Haus abhängig. Später - in vielleicht zwanzig Jahren - kannst Du Deiner Lebensgefährtin immer noch einen Teil des Hauses schenken, auch wenn dann Schenkungssteuer anfällt. Oder ihr heiratet später, dann entfällt Schenkungssteuer.

Mit freundlichen Grüßen friburgensis

man sollte kein haus zusammen kaufen, auch wenn das nicht die Frage ist. Liebert einem gehört das ganze und der andere zahlt ne kleine Miete. Trennt ihr euch, ist das Haus weg (ihr gehören dann tatsächlichg 25% des Hauses und 25% der Schulden). Dann kannst du sehen wie du sie rauskaufen kannst, bzw. was machst du wenn sie nciht rausgeht,,,,,oder sie verkaufen will........was ist wenn du am ende das Haus unter Wert verkaufen musst um sie auszuzahlen? dann stehst du mit schulden da.....KEIN WITZ - man kauft kein Haus zusammen!!!!!!!

Goldfasan  28.06.2011, 19:04

hör darauf

Vielen Dank für die super Antworten. Ich denke mal, dass hilft eine Menge Paare, die gerade eine ähnliche Situation haben. Natürlich sollte sich jeder ausgiebich vom Notar beraten lassen. Ich denke allerdings, dass die Entscheidungen, die man in den Wochen des Kaufes trifft ne Menge "reifungszeit" benötigen und man sich vorher schon entsprechende Gedanken machen sollte. Mein Plan (aus jetziger Sicht): Wir kaufen das Haus gemeinsam (200.000€). Ich zahle 2/3 des Darlehens Sie zahlt 1/3 des Darlehens

Im Grundbuch werde ich mein Eigenkapital (40.000€) eintragen.

Im Notarvertrag werde ich dann festlegen, dass ich das alleinige Recht habe, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten und ich meine Freundin im Falle einer Trennung auszahle.

Des weiteren werde ich den Vermögensanteil festschreiben: Mir gehört 2/3, Ihr gehört 1/3.

Jetzt spiele ich mal den Fall durch, der hoffentlich nie eintreffen wird:

Beispiel 1: Trennung in 30Jahren: Die Immobiliie ist komplett abbezahlt und die Immobillie immer noch 200.000€ Wert. Ich müsste Ihr dann ein drittel von 160.000€ (200.000€-40.000€) auszahlen. Also ca. 50.000€.

Beispiel 2: Trennung in 3 Jahren Die Immobilie ist im Prinzip noch überhaupt nicht abbezahlt. Wir sitzen ja beide noch auf einen Haufen Schulden. Dann kann es ja nicht logisch sein, dass ich Ihr 50.0000€ auszahlen muss.