Wie wird die Höhe des Grundschuldbetrags beim Hauskauf festgelegt?
Hallo,
ich möchte in den nächsten Wochen ein Reihenhäuschen kaufen, und habe eine Frage zur Festlegung der Grundschuld.
Kaufpreis: 365 000 €
Kaufpreis inkl. Notar, GrErwSt.…: 390 000 €
Kosten für Modernisierung: 30 000 €
Gesamtkosten: 420 000 €
Finanzierung:
Eigenkapital: 230 000 €
Darlehenssumme von der Bank: 190 000 €
Nun meine Frage: Wie wird im Kaufvertrag die Grundschuld festgelegt?
Und wer legt die Grundschuld fest? Die Bank, der Verkäufer, der Käufer, alle, oder wird die aus dem Wert des Hauses errechnet?
Oder entspricht die Grundschuld der Darlehenssumme?
Entspricht die Grundschuld dem Wiederverkaufswert (berechnet durch die Bank) ? Oder dem Kaufpreis?
Ich hab das Thema Grundschuld noch nicht verstanden, aber mit Googlen werde ich auch nicht schlauer. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Richard
6 Antworten
Die Grundschuldhöhe handelst du mit der Bank aus. Die kann niedriger sein als das Darlehen - wenn die Bank dir sehr vertraut. Üblicherweise aber etwas höher falls z.B. die Renovierung teurer wird als geplant. Es kann auch sein dass die Bank das Objekt inspizieren lässt um zu prüfen ob die Besicherung ausreicht.
Normalerweise kommt die Grundschuld mit in den Kaufvertrag, denn der Verkäufer muss zustimmen dass eine Immobilie belastet wird die ihm zu dem Zeitpunkt noch gehört - damit du bezahlen kannst. Für die Grundschuldbestellung selbst gibt es dann nochmal eine eigene Urkunde; das erklärt dir der Notar gerne vorab.
Im übrigen solltest du mit der Bank eine "Besicherungsvereinbarung" schließen und die genau durchlesen: Die Grundschuld gehört der Bank nämlich unabhängig vom Darlehen, deshalb sollte vereinbart werden dass sie nur das erwähnte Darlehen besichert. Dann kann die Bank die Grundschuld weder verkaufen noch dein Haus versteigern lassen weil du mal den Dispo überzogen hast.
Die Höhe legt die finanzierende Bank als Darlehensgeber fest, wenn sie dir den Inhalt der zu bestellenden Grundschuld mitteilt. Im Regelfall entspricht diese schon in etwa der Darlehenssumme, kann aber auch darüber liegen. Vor allem die Verzinsung (im Regelfall 15%) liegt weit über der Verzinsung des Darlehens.
Bei der Grundschuld als Sicherungsmittel geht es im Prinzip nur darum, dass die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung mit ihrem Darlehen nicht auch nur teilweise ausfällt. Dies ist vor allem dann sichergestellt, wenn die Grundschuld den ersten Rang hat und der Kapitalbetrag inkl. laufender Zinsen die Darlehenssumme und etwaige Kosten abdeckt.
Ohne deine Zustimmung erfolgt die Bestellung aber ohnehin nicht, denn diese bestellst du üblicherweise mit einer Belastungsvollmacht des Verkäufers selbst und wird beim Notar beurkundet bzw. öffentlich beglaubigt.
Die Grundschuld entspricht der Darlehenssumme (hier 190.000 €) und wird beim Notar mit einer gesonderten Urkunde bestellt.
Im Kaufvertrag steht "nur" der Kaufpreis, nie die Darlehenssumme.
Da hilft dir der Notar weiter. Den bezahlst du ja auch dafür.
Hallo,
deine Bank wird dir die Darlehenssumme, die sie bereit ist auszuzahlen, vorgeben.