Kann ich kosten für Eigenleistung (Muskelhypothek) für Hausumbau in Rechnung stellen?

9 Antworten

Geh zum Anwalt, dann wird Deine Frau amtlich befragt. Dann wirst Du sicher auch eine positive Antwort bekommen. Wenn sie die Eigentümerin ist, dann muss sie beweisen können, daß Firmen gearbeitet haben und Rechnungsbelege vorweisen. Wenn sie das nicht kann, ist das Beweis genug, daß hier von Dir Eigenleistung erbracht wurde. Dann bist Du auch berechtigt Forderungen zu stellen.

Ansich schon, aber du solltest dies auch am besten ,anhand von bildern, Aufwand , nachweisen können!

Weis ja niemand auser du, was du da gemacht hast, und vorallem,wie lange,was gemacht wurde

möglich ist das Bsp. Ich habe damals eine Mietwhg bezoge: die war schrott,aber ich habe sie ,,selbst,,umgebaut 4 Monate Arbeit reingesteckt; habe dann vom ersten Tag alles anhand von Fotos dukemtiert, Arbeitsmatereal kamm seitens der Vermieter ( 12500 Euro ) 2 Tage nach fertigstellung,haben sie mich rausgeworfen Ich bin vor Gericht gezogen haben Recht bekommen, mit gleicher Formolierung wie du,nur Anwaldlich vettretten Schadensersatzsumme : 4 Monate mal ,,Bezahlung eines Selbständigen Bau-Unternehmers = 12.000 Euro

selbstverständlich steht Dir ein Ausgleich für den durch Deine Eigenleistung erfolgten Wertausgleich zu

für "normale" Renovierungsarbeiten, die den Wert des Haus erhalten und zum allgemeinen Aufwand gehören, gibt es selbstverständlich keinen Wertausgleich; kommt es aber zu einer Wertsteigerung des Hauses durch eine Eigenleistung, dann ist diese Werterhöhung auszugleichen im Falle der Trennung; ist doch ganz selbstverständlich; hätte der Fragesteller die Wertsteigerung real finanziert, also gezahlt, steht ihm ja auch ein Ausgleich zu; nicht anders kann es sein, wenn die Wertsteigerung durch "Muskelhypothek" erfolgte; es kommt doch nicht darauf an wie man die Wertsteigerung erzielte, sondern dass sie erzielt wurde.

eine Rechnung braucht natürlich nicht gestellt werden, es sind auch keine Steuern auf die geleisteten Arbeiten zu berechnen; der erfolgte Aufwand kann mit den für Eigenleistungen geltenden ortsüblichen Sätzen abgerechnet werden.

die Frage einer Gewährleistung stellt sich nicht; es wurden ja keine Leistungen für Dritte erbracht; wenn der Ex die Qualität der Arbeit nicht passt, dann muss sie das eben bei dem errechneten fiktiven Betrag in Abzug bringen;

Das kann ich mir nicht vorstellen, denn es bestand ja kein Vertrag über Bauleistungen zwischen Euch und im Nachhinein kann man keine Rechnungen für etwas stellen, was gar nicht vereinbart wurde im Vorfeld. Wäre auch nicht empfehlenswert, denn wenn Du wie ein Handwerker eine Rechnung stellen könntest, dann hättest Du auch die Pflicht, eine Gewährleistung auf die Arbeiten zu geben und Deine Ex-Freundin könnte Dich bei Mängeln haftbar machen.

Dein wesentlich größeres Problem wird evtl. sein, wieder aus der Mithaftung bei der Finanzierung heraus zu kommen. Da solltest Du auf jeden Fall Kontakt zur Bank aufnehmen und das klären.

Im Zweifel wirst Du aber tatsächlich einen Anwalt benötigen, wenn Ihr keine gütliche Einigung findet.

Wenn du eine Baufirma hast, oder ein Gewerbe, daß du solche Arbeiten überhaupt ausführen darfst, wenn du eine Umsatzsteuernummer hast usw. - DANN sicher ja. Würdest (!) du jetzt eine Rechnung stellen, so wäre das ja Steuerbetrug. Davon ab hast du ja da auch gewohnt; deine Ex könnte dir also sogar noch Mietschulden in Rechnung stellen. Ist die Frage, ob sich das lohnt.....