Haben wir durch die Bestellung einer Grundschuld eine Finanzierungszusage?
Hallo
Wir wollen uns ein Neubau Haus Kaufen
haben einen Makler für die Finanzierung beauftragt er hat schließlich eine Bank gefunden für die Finanzierung
die komplette Finanzierung steht
wir hatten gestern einen Termin bei der Bank und haben viele unterlagen unterschrieben ( die verschiedenen Finanzierungs- Bausteine u.s.w )
haben von der Bank für den Notar die „Bestellung der Grundschuld“ erhalten die Summe der Finanzierung steht auch drauf
wir sollen es ihn vor den Notartermin geben damit wir nicht später noch einmal dorthin müssen
Meine Frage haben wir nun eine Finanzierungszusage ? oder nicht
weil der Bankberater hat uns von den Unterlagen die wir Unterschieben haben Kopien gegeben
er selbst hat auch unterschrieben
aber er meinte es muss noch ein 2. von der Bank unterschreiben dann schickt er uns die Originalen unterlagen an uns zurück
haben wir eine Finanzierungszusage?? Danke
4 Antworten
Sie Bank prüft natürlich noch ob die Bestellung der Grundschuld für dieses Objekt überhaUPT NOCH MÖGLICH IST:
So lange du noch keine Finanzierungsbestätigung hast, ist noch NICHTS in trockenen Tüchern.
Hallo Judi123,
wenn Du den Kreditvertrag unterzeichnet und eine Grundschuldbestellungsurkunde hast, dann hat die Bank den Kredit zugesagt.
Bitte beachte noch etwaige Auszahlungsvoraussetzungen zu dem Darlehensvertrag.
Viele Grüße
Christina
Interhyp AG
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Aus der Fragestellung geht hervor, dass die Bank den Kreditvertrag bereits unterzeichnet hat.
Grundsätzlich vergeben die Banken keine Grundschuldbestellungsurkunde, wenn der Kreditvertrag nicht genehmigt ist.
Judi123, im Zweifel kann Dir natürlich Deine Bank eine sichere Auskunft geben.
er meinte es muss noch ein 2. von der Bank unterschreiben dann schickt er uns die Originalen unterlagen an uns zurück
So interpretiert halt mancher etwas anders!
Ich lese da, dass die maßgebliche 2 Untreschrift der Bank fehtl und demzufolge der Kunde noch nichts Rechtsgültiges in Händen hält!?!
Die Bank händigt zudem keine Grundschuldbestellungsurkunde aus, sondern lediglich Formulare, die der Notar dann zur Beurkundung eines Grundpfandrechtes verwenden kann.
Verbindlich wird die Zusage erst mit dem Zugang der ordnungsgemäß von der Bank gegengezeichnteten Kreditverträge.
Bis dahin brauchen Sie die Grundsschuldbestellungsformulare nicht beim Notar einzureichen.
Hallo
Aber der Bankberater meinte
wir sollten die Unterlagen
zur " Bestellung einer Grundschuld"
den Notar vor dem Notartermin
vorab zukommen lassen
damit wir nicht ein zweites mal zum Notartermin gehen müssen
MFG
Unterzeichnen können Sie die Grundschuldbetellung erst nach der Beurkundung des Kaufvertrages. Im im Kaufvertrag erteilt Ihnen der Verkäufer die Belastungsgenehmigung.
Sie brauchen auch kein zweites Mal zum Notar zu gehen, weil die die Beurkundung der Grundschlud vor dem Notar durch Sie unmittelbar im Anschluß an die Kaufvertragsunterzeichnung ohne weitere Mitwirkung des Verkäufers stattfindet; soweit stimmt der Hinweis des "Beraters", was die Zahl der vermeidbaren Wege angeht.
Nicht jeder sogennnte "Berater" einer Bank gibt vollumfänglich perfekten Rat.
ja, dass ist eine Zusage.
Danke
also ist eine „Bestellung der Grundschuld“ eine Fianzirungszusage
ist sie auch für die Bank bindend ?
weil was passiert wenn der 2. von der Bank nicht Unterschreibt
ja, es ist auch für die Bank bindend. Die schicken dich sonst nicht zum Notar.
Wenn der "Zweite" nicht unterschreibt, dann kommt kein Kreditvertrag zustande! - Da gibt es nichts zu deuteln!
Folglich gibt nur der ordnungsgemäß von allen auf Seiten der Beteiligten unterschriebene Kreditvertrag einigermaßen Sicherheit.
Ohne von der Bank gegengezeichneten Kreditvertrag hält der Kunde keine verbindliche Zusage in Händen; daran ändert auch nichts das Vorhandensein von Grundschuldbestellungsformularen mit denen erst zu gegebener Zeit - nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch Verkäufer und Käufer mit Belastunngsvollmacht - die Bestellung der Grundschuld vom Käufer/Kreditnehmer vorgenommen und notariell beurkundet wird.