Hauskauf mit pv anlage , einspeisungsvertags übernahme pflicht?

2 Antworten

Ich habe  auch keine Ahnung. Vielleicht hilft dir das weiter: 

https://www.photovoltaikforum.com/eeg-einspeisevertraege-f32/einspeisevertrag-auf-jemand-anderen-uebertragen--t15026.html

Soweit ich das verstanden habe, müsste EAM hier auf jeden Fall zustimmen und es geht nicht einfach auf dich über. 

Vielleicht kann hier eher die Verbraucherzentrale helfen, oder du müsstest mit dem Vertrag zu einem Anwalt. 

Ohne Kenntnis des Vertrages kannst du hier, glaube ich keine sichere Antwort erhalten. Habe gerade noch das gefunden 

http://www.dnotv.de/wp-content/uploads/Formulierungsvorschlge3-2017.docx

Was mich wieder zum Anwalt bringt. Der Notar schreibt davon die Passage, die du ihm vorgibst. Also auf jeden Fall klären, wie alt die Anlage ist. 

Null Ahnung....jeder Notar kann Dich vor einem Abschlußvertrag beraten...er kennt dann die entsprechenden Verhältnisse