Gewerbeleasing. Gewerbe abmelden, wie weiter?

5 Antworten

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Bei einem Einzelunternehmen gibt es keinen Unterschied zwischen dir und der Firma. Deshalb musst du m. E. gar nichts machen, außer weiter die Leasingraten zu zahlen.

Du hast nun nur - gegenüber anderen Privatleuten - den Nachteil der gewerblichen Vertragskonditionen.

Wenn die Bank dich auch nicht drängelt und du den Wagen weiterfahren willst, dann mach doch :-) 

Ja es ist Gewerbeleasing, jedoch es taucht nirgendwo in der Zulassung oder im Vertrag irgendwelche Bezeichnung außer meinen Namen. Sogar die Briefe kommen auf den Herrn XY an.

Für dich war dann bisher der Leasingvertrag eben gewerblich, also steuerlich geltend machbar.

Für die restliche Leasingzeit ist dies eben ein Privatleasing und somit nicht mehr steuerlich absetzbar; die einzige Änderung wird demnach deine Kontoverbindung sein von Gewerbe auf Privatkonto ;-)

Gruß siola55

Eigentlich musst du gar nichts machen außer die Leasingraten weiter zu zahlen. Das du der Leasingbank schon etwas dazu gesagt hast, kann natürlich jetzt zu einem Problem werden. Die sehen darin jetzt eine Risikoerhöhung da du ein noch nicht unbefristetes Angestelltenverhältnis hast und noch in der Probezeit bist.

Hallo,

also ich sehe da kein Problem: du darfst nur nicht mehr die Leasingraten nach der Gewerbeabmeldung weiter steuerlich geltend machen und alles ist gut!

Wie lange läuft denn dein Leasingvertrag noch? 1 Jahr???

Gruß siola55

Hallo,

recht unglaubwürdig,was du da von dir gibst :-)

Banken leasen keine Sachen, das machen spezielle Firmen.

Offensichtlich ist das wohl ein ganz normaler Kredit und da must du dich schon mit der Bank auseinandersetzen.