Laufender Rechtsstreit beim Hauskauf

15 Antworten

Wow, dass ging ja wirklich schnell. Vielen Dank. Komischerweise scheint ihr den Nachbarn alle zu kennen ;-) Er ist im ganzen Ort ein Unruhestifter.

Nichts desto trotz ist es so, dass ja Haus als solches mehr als ideal für uns ist und der Preis ist auch sehr gut (vielleicht auch gerade deswegen)

Generell muss man doch schriftlich festhalten können, dass dieser Rechtsstreit als "Altlast" anzusehen ist und da wir weder den Hof versaut haben, geschweige denn die Wand des Nachbarn kann es nur einen geben der dafür gerade steht.

Das Problem ist....wie wollt ihr zu 100 % Prozent absichern, dass der Alteigentümer für ALLES Notwendige aufkommt. Wenn er selbst das verschuldet hat, zahlt keine Versicherung und wenn ihm, aus welchem Grund auch immer, die Kosten zu hoch werden, dann fängt er auf einmal an mit euch zu streiten. Hochgefährlich sag ich nur.

Einzige Möglichkeit, wenn ihr das Haus wirklich wollt. Kosten eines möglichen Rechtsstreits und Kosten der Hofeinfahrtreparatur vom ausgehandelten Kaufpreis abziehen. Dann ist das Risiko minimiert. Wenn der Verkäufer nicht zustimmt, soll es das Haus behalten. Ich denke über den presi läßt sich fast alles regeln.

Und was soll das bringen? Wenn der Hausverkäufer dazu verurteilt wird, die Hofeinfahrt zu begradigen, wird ihn das nicht mehr interessieren. Das bleibt dann doch an euch hängen.

wenn ich der Vorbesitzer bin, breche ich das Verfahren ab und sage dem Nachbarn, er solle sich an die neuen Eigentümer wenden, denn diese werden auch in Zukunft für Emissionen (Wasser in diesem Fall) von ihrer auf seine Liegenschaft verantwortlich sein. Somit hilft es dir gar nichts, dich vom aktuellen Verfahren loszusagen, denn es hindert den Nachbarn nichts daran, als nächstes dich zu klagen. Du müsstest für diesen Fall einen Schadenersatz-Paragraphen in den Notariatsakt des Hauskaufes aufnehmen, der dich auch diesbezüglich absichert.

Das Hauptproblem ist, dass offenbar noch nicht feststeht, ob die Hofeinfahrt begradigt werden muss oder nicht. Wenn ja, muss JEMAND dafür aufkommen. Wenn der Vorbesitzer mit Übergang sämtlicher Nutzen und Lasten zum Stichtag aus dem Schneider ist, dann bist du dieser Jemand. Wenn der Kaufvertrag den Passus enthält, dass der Vorbesitzer das Verfahren weiterführen muss und den Ausgang samt Rechtsfolgen (Mangelbehebung, Mauertrockenlegung, Schadenersatz ... !!!) zu verantworten hat, dann ist es ok, und eigentlich müsste seine Rechtschutzversicherung dann auch weiter dafür zahlen. Es käme schon ein wenig hoch her, wenn die Versicherung ihn so erpressen könnte, sein Haus nicht zu verkaufen.

So betrachtet: bist du sicher, dass das nicht eine Ausrede ist? Vielleicht kannst du ein gemeinsames Gespräch mit ihm und seinem Versicherungs-Rechtsberater führen?

im übrigen: wie alt ist die Einfahrt, und wer hat sie hergestellt? Eigentlich haftet der Bauführer für die Nicht-Einhaltung eines normmäßig vorgeschriebenen Gefälles...

Die Rechtschutzversicherung kommt für die Kosten eines Verfahrens (Rechtsstreits...) auf, nicht für die Beseitigung oder Begleichung irgendwelcher Schäden..... Sie wird für eine "Person" abgeschlossen, nicht für ein Haus....

Den Streit führt der Verkäufer mit dem Nachbarn - und mit dem Hauskauf wärt Ihr in keiner Weise verpflichtet, einen neuen Rechtsstreit zu entfachen... - in den bestehenden könntet Ihr oder Eure RS-Versicherung ohnehin nicht eingreifen....

Für alle zu begleichenden Schäden könnte eine entsprechende Versicherung des Hauses (Gebäudeversicherung.....) eintreten, die Ihr beim Hauskauf übernehmt....