Muss ich bei Hauskauf auch den bestehenden Kabel-Deutschland Vertrag übernehmen?

5 Antworten

Der Kabelvertrag besteht zwischen dem Hauseigentümer oder dem Mieter und der Kabelgesellschaft. Er ist nicht ein Bestandteil des Hauses, das gekauft wurde. Wenn im Kaufvertrag der Kabelvertrag nicht ausdrücklich aufgeführt wurde, dann wurde dieser auch nicht übernommen. Ganz zu schweigen, dass die Kabelgesellschaft da ja auch hätte mitwirken müssen. Etwas anderes könnte gelten, wenn Du stillschweigend das Angebot von Kabel Deutschland (jetzt wohl Vodafone) weiter genutzt hast auf Kosten des früheren Eigentümers. Bei der Übernahme von "Rechten und Pflichten" handelt es sich übrigens bezogen auf die Pflichten z.B. um die Grundsteuer usw. Der evtl. Geltungmachung der Forderung des früheren Eigentümers kannst Du gelassen entgegensehen sofern Du das Angebot der Kabelgesellschaft nicht weiter genutzt hast.

Du kannst den Vertrag nichtmal 'einfach so' übernehmen, weil dafür die Mitwirkung von KabelDeutschland erforderlich ist.

Guck mal in den Kaufvertrag rein, würde mich stark wundern, wenn du dich erklärt hast, seine Kosten für den Kabelvertrag zu übernehmen.

Netter Versuch :-D

Nein das geht nicht.

damit hättest du nach dem Kauf ein Sonderkündigungsrecht haben. ABER: nach 2 Jahren ist das vorbei. Bei Versicherungen machbar

Warum hat der ehemalige Eigentümer nicht fristgerecht gekündigt?

Dir war der Kabelanschluss bekannt? und nicht reagiert! damit dürftest du in den Vertrag eintreten müssen.

der Ehemalige hätte auch den Anschluss in seine neue Wohnung verlegen lassen können, wenn da der Anschluss möglich gewesen wäre.

Du hast keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter