Hat man einen Sonderkündigungsrecht bei Nachhilfe?

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Wo ist das Problem ?! Der offenbar vertraglich vereinbarte PARTNER-Unterricht findet nicht mehr statt, stattdessen GRUPPEN-Unterricht.

Somit bestent seitens der Unterrichtenden / Lehrerin nach meiner Ansicht VertragsBRUCH - oder ?!

pk

mridul 
Fragesteller
 03.06.2017, 19:38

Genau das ist auch meine Ansicht. Ich hatte dem Nachhilfeinstitut den unteren Kündigungsschreiben vorgelegt, aber die Kündigung wurde verweigert. Ich werde daher zum Anwalt gehen müssen. Rechtlich bin ich auf der sicheren Seite, oder?

Sehr
geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen am 03.03.2015 geschlossenen Nachhilfevertrag für meinen Sohn xxxxxxx mit sofortiger Wirkung.

Das
Sonderkündigungsrecht tritt ein, da sie einen Vertragsbruch begangen
haben. Laut §3 unter 4b. Entgelt, gilt folgendes: Der Kurs enthält
1x90 Min. pro Woche als Partnerunterricht (2 Schüler). Des Weiteren
steht laut §3 unter 7. : Abweichende Vereinbarungen des §3 sind
zusätzlich schriftlich zu vereinbaren und von beiden
Vertragspartnern zu unterschreiben. Auch steht unter §7, dass alle
Veränderungen dieses Vertrages, eine Schriftform bedürfen. Seit
Mitte 2016 wird der nicht Nachhilfeunterricht mit 2 Schülern geführt
(§3 4b.), sondern in Gruppen von 3-4 Schülern. Dies verstößt
stets gegen §3.4b. , §3.7 sowie §7 des Nachhilfevertrages. Eine
schriftliche Mitteilung der Umstellung auf Gruppenunterricht sowie
einer Preisveränderung habe ich nicht bekommen und daher auch nicht
unterschrieben.

Gleichzeitig
widerrufe ich mit dem Wirksamwerden der Kündigung des o.g.
Nachhilfevertrages, meine an Sie erteilte Einzugsermächtigung.

Eine Bestätigung dieser Kündigung sowie des Kündigungsstichtages
erbitte ich höflich innerhalb einer Woche. 

Falls dies nicht der Fall sein sollte, erfolgen rechtliche Konsequenzen.

paulklaus  03.06.2017, 19:45
@mridul

Okay - gut so (bis auf diverse kleine Fehler: S(!)ie einen Vertragsbruch... /  Vertrages (kein Komma) eineR (!) ...bedürfen / 
der nicht Nachhilfeunterricht mit 2 Schülern geführt (???) / Nachhilfevertrages (kein Komma)  )

pk

mridul 
Fragesteller
 03.06.2017, 19:56
@paulklaus

Vielen Dank für die Hilfe !

paulklaus  03.06.2017, 20:00
@mridul

Gern geschehen; muss nun leider weg hier. Juve Turin und Real Madrid rufen...! ; - )))

pk

mridul 
Fragesteller
 03.06.2017, 20:00
@paulklaus

Bei mir auch, viel Spaß :D 

hallo mridul,

zuallererst solltest du den damals abgeschlossenen vertrag für die nachhilfe hervorkramen und genau lesen, was für kündigungsfristen sie  bei ihren nachhhilfeunterricht haben.

jeder vertrag kann durch eine ordentliche kündigung beendet werden, das bedeutet aber, dass du eine kündigungsfrist einhalten musst (daher schau bitte nach, was in deinem vertrag steht).

das was du meinst mit sofortiger kündiung und dass du ab sofort nichts mehr zu zahlen musst, würde ein sonderkündigungsrecht bedeuten, und das richtet sich bei dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB.

leider kann dir niemand pauschal sagen, ob das in deinem fall mit der nicht explizit angegebenen preiserhöhung darunter fällt, oder ob es im vertrag drin steht, dass die schule ihre preise erhöhen darf.

wenn du eine rechtschutzversicherung hast, dann geh zu einem anwalt und lass dich beraten, nimm dabei auch gleich den vertrag mit der nachhilfeschule  mit.

denn es könnte sein, dass der vertrag bzw. die kündigungsfrist nicht rechtmäßig ist. aber das sollte sich ein fachmann (anwalt für zivilrecht) anschauen.

ansonsten würde ich nochmals mit der nachhilfeschule reden und nachfragen, ob sie dir nicht entgegenkommen kann, da dein sohn schon drei jahre dort ist, und seine leistungen leider nicht verbessert haben bzw. der gruppenunterricht ihm nichts bringt.

verhandle, um nicht unnötig die fronten zu verhärten, und mach einen vorschlag, dass ihr euch in der mitte trefft (statt 9 monate 4 monate und in der zeit suchst du für deinen sohn ein andere nachhilfe, und sie akzeptieren die kündigung).

denn schlussendlich geht es um deinen sohn, der nachhilfe braucht.

ich weiß, dass das ärgerlich ist und du dich übers ohr gehauen fühlst, aber: erst miteinander in ruhe reden!

und wenn das nichts bringt, die schweren rechtlichen geschütze auffahren.

lg, porre

mridul 
Fragesteller
 02.06.2017, 17:04

Hi,

geredet habe ich mit denen schon, aber leider ohne Erfolg. Im Vertrag steht, dass Abweichungen schriftlich vereinbart werden müssen. Was offenbar nicht passiert ist. 

Porrenta  02.06.2017, 17:18
@mridul

hallo nochmals,


das ist leider das problem an verträgen: zwar steht es da, dass änderungen schriftlich vereinbart werden müssen, aber da du mit einem nachhilfeinstitut einen vertrag getätigt hast, der nicht nur mit dir sondern mit vielen anderen einen vertrag eingegangen ist, könnten klauseln vorliegen, die eine nachträgliche preisänderung zulassen, ohne dass vom ursprünglichen vertrag abgewichen wird.

denn man kann dir nur helfen, wenn man deinen vertrag und die vielleicht vorhandenen klauseln nachprüft.

dir jetzt einfach so einen rat zu geben, ohne den genauen wortlaut des vertrages zu kennen, wäre unverantwortlich.

daher gehe bitte zum anwalt und lass dich dort sicher beraten.

lg, porre




Ja, kannst du sehr wahrscheinlich. Frag mal bei deinem Anwalt nach.