Sonnenstudio geschlossen - außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

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Die Klausel dürfte unwirksam sein, aber ist denn der Betreiber ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft? Worauf ich hinaus will ist, dass das "technische Problem" wohl eine Stromsperre sein dürfte. Als nächstes wird die Leasinggesellschaft nervös, der die Liegen gehören, dann der Vermieter. Ich würde eher nicht davon ausgehen, dass dort noch einmal geöffnet wird.

Ich weiß nur, dass der Inhaber insgesamt drei Sonnenstudios besitzt. Was für eine Geschäftsform das ist, konnte ich weder meinen Unterlagen entnehmen noch auf der Internetseite herausfinden.

Ich denke mit der Stromsperre könntest du Recht haben. Ich habe zumindest ein Gerücht gehört, dass der Inhaber ein Jahr lang keinen Strom mehr bezahlt hat. Könnte also was dran sein...

Nur um nochmal eine Rückmeldung zu geben...

Meine Kündigung wurde ohne Beanstandung akzeptiert :-)

Nachdem er nicht mehr abbucht, denke ich mal, dass er das Studio auch nicht mehr aufsperren wird. Ich denke auch nicht, dass du hier noch lange den Vertrag kündigen musst. Wäre aber wahrscheinlich besser. Vielleicht solltest du auch bei der Bank die Einzugsermächtigung sperren lassen. Falls es einen Nachfolger für das Studio gibt, sollte ohnehin ein neuer Vertrag geschlossen werden so weit du in dem Sonnenstudio bleiben willst. Aber ein Tipp am Rande.. Such dir nicht unbedingt das billigste Studio, sondern das beste. Es gibt hier schon qualitative Unterschiede..

Die Einzugsermächtigung wollte ich sowieso widerrufen. Allerdings wollte ich dies etwa zeitgleich mit Abgabe der Kündigung machen um sie dann auch schriftlich darüber zu informieren, da auch hierzu eine Klausel in den AGBs vermerkt ist. Ein neues Sonnenstudio habe ich auch schon gefunden. Wäre auch viel näher als das alte. Möchte nur eben vorher sicher gehen das der alte Vertrag auch wirklich beendet ist...

Warum so bürokratisch. Studio zu, keine Abbuchung - alles gut. Und Schadenersatz für ein teureres Studio wirst Du kaum von denen bekommen.

Wäre schön wenn es so einfach wäre. Ich möchte nur gerne auf der sicheren Seite damit sein. Das ich keinen Schadenersatzanspruch habe ist mir klar. Aber wenn ich nun davon ausgehe, dass das Sonnenstudio nicht mehr aufmacht und dann einen Vertrag bei einem anderen Sonnenstudio abschließe, könnte es passieren das ich doppelt zahlen muss, falls das Sonnenstudio nun doch wieder aufmacht.

Wenn der ganze Laden seit zwei Monaten nicht geöffnet hat, hast du einen Kündigungsgrund.

Der Vertragspartner ist ja bereits definitiv vertragsbrüchig geworden.

Natürlich musst du das dann im Zweifelsfall nachweisen.

Wie man sich "auf Flatrate" den Hautkrebs holt, ist mir allerdings ein Rätsel

Gut... dann werde ich jetzt mal die Kündigung rausschicken.

Den Satz mit dem Hautkrebs habe ich allerdings nicht verstanden. Habe schließlich nicht davon gesprochen. Was ist damit gemeint?

@Jeynella

Du hast noch nie von den gesundheitlichen Risiken von Solarien gehört ???

@Auskunft

Doch natürlich weiß ich das. Es passte einfach nur nicht zu meiner Frage... aber um trotzdem mal drauf einzugehen...

Letztendlich kannst du von fast allem Krebs bekommen, ob von normaler Sonneneinstrahlung, rauchen oder sogar von einem getoasteten Brot.

Aber wenn wir mal ganz ehrlich sind, wieviele haben schon Lungenkrebs bekommen obwohl sie nie geraucht haben??

Letztendlich kann jeder Krebs bekommen. Solarium und co fördern letztendlich nur das was eh schon in deinen Genen ist!