Sonderkündigsrecht Fitnesscentervertrag bei Auswanderung?

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Ja, ist rechtmäßig, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

Ob ein Grund ausreichend ist, um eine fristlose Kündigung zu begründen, muss danach beurteilt werden, ob es der kündigenden Partei unter Abwägung aller Umstände zumutbar ist, an dem Fortbestehen des Vertrages festgehalten zu werden. Dabei ist im Falle eines Umzuges konkret zu berücksichtigen, dass die dafür ausschlaggebenden Gründe in den Zurechnungsbereich des Kunden fallen, das Fitnesscenter dafür also überhaupt nichts kann. Das entscheiden jedenfalls aktuell die meisten Amtsgerichte für Fitnessverträge bei Umzug so...

Nachtrag "aus gegebenem Anlass": Bei Telefonverträgen ist die Rechtslage eine andere: Seit Mai 2012 ist ein Provider nach §46 TKG verpflichtet, die Sonderkündigung bei einem Umzug zu akzeptieren, wenn er die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.

Das ist allerdings eine Ausnahmevorschrift, deren sinngemäße Anwendung auf andere Vertragstypen (etwa Fitnessverträge) von den Gerichten nicht übertragen wird.

Ist ne rechtliche Grauzone, aus wichtigem Grunde darfst du kündigen, der wichtige Grund ist jedoch nicht genau definiert. Wenn das Fitnessstudio sich weigert, kannst du nur vor Gericht gehen, wo du durchaus gute Chancen hast, ob sich das jedoch lohnt ist fraglich.