Kündigung von Kabel-Internet bei Umzug ins Ausland / Umzugsbestätigung habe ich noch nicht?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Momentan habe ich einen Vertrag für mein Internet. Dieser kann mit einem Sonderkündigungsrecht bei Umzug (wenn die gleiche Bandbreite nicht geliefert werden kann) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden. Da ich mich ins Ausland begebe ist es verständlich, dass mein Anbieter dort kein Internet anbieten kann.
Um vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen, brauche ich aber eine Bestätigung vom dortigen Einwohnermeldeamt. Diese bekomme ich erst, wenn ich tatsächlich umgezogen bin. Das heißt nämlich, ich müsste 3 Monate lang weiter zahlen.
Gibt es die Möglichkeit, dass man jetzt kündigen kann und die Ummeldebestätigung nachreicht? Ich habe echt keine Lust 3 Monate umsonst zu zahlen.
Danke mal für eure Unterstützung.
2 Antworten
Die Kündigungsfrist ist gesetzlich nach Paragraph 46 Abs. 8 TKG geregelt. Diese spricht von 3 Monaten, soweit der Anbieter am neuen Wohnort nicht das gleiche vorhalten kann.
Diese Regelung spricht leider nicht vom Fristbeginn. Häufig wird dies dann seitens der Anbieter mit Ereignisfall (Auszugsdatum bzw. letzter Tag des alten Mietverhältnisses) gleichgesetzt. Somit läuft weiterhin 3 Monate der Vertrag.
Sprich um diese 3 Monate wirst du wohl nicht herumkommen. Außer du versuchst gegen o.g. Sachverhalt zu klagen, um zu klären, wann die 3 Monate starten.
Wie wäre es denn, einfach mal den Anbieter direkt zu kontaktieren? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!