Kündigung von Kabel-Internet bei Umzug ins Ausland / Umzugsbestätigung habe ich noch nicht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kündigungsfrist ist gesetzlich nach Paragraph 46 Abs. 8 TKG geregelt. Diese spricht von 3 Monaten, soweit der Anbieter am neuen Wohnort nicht das gleiche vorhalten kann.

Diese Regelung spricht leider nicht vom Fristbeginn. Häufig wird dies dann seitens der Anbieter mit Ereignisfall (Auszugsdatum bzw. letzter Tag des alten Mietverhältnisses) gleichgesetzt. Somit läuft weiterhin 3 Monate der Vertrag.

Sprich um diese 3 Monate wirst du wohl nicht herumkommen. Außer du versuchst gegen o.g. Sachverhalt zu klagen, um zu klären, wann die 3 Monate starten.

Wie wäre es denn, einfach mal den Anbieter direkt zu kontaktieren? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!